OGH gibt Fluglärmopfer aus Niederösterreich recht
Von Bernhard Ichner
Über einen weiteren Teilerfolg freuen sich Flughafen-Anrainerin Jutta Leth aus Zwölfaxing und ihr Wiener Anwalt, Wolfram Proksch. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte, dass Leth ob der Wertminderung ihres Grundstückes durch permanente Überflüge Anspruch auf Entschädigung hat (der KURIER berichtete), entschied auch der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sinne der Klägerin. Das Urteil des Erstgerichts, das die Klage wegen einer angeblichen Verjährung zur Gänze abgewiesen hatte, wurde aufgehoben. Damit heißt es für das Verfahren: zurück an den Start.
Musterprozess
Leth führt einen Musterprozess gegen die Republik Österreich und das Land Niederösterreich. Die Klage basiert auf dem Umstand, dass der Flughafen Wien-Schwechat mehrmals erweitert wurde, ohne dass jemals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfand. Die sukzessive Kapazitätserweiterung macht Leth für die Wertminderung ihres Grundstückes mitverantwortlich. Sie will 120.000 Euro Entschädigung.
Der OGH entschied nun, dass die erste Instanz – das Landesgericht für Zivilrechtssachen – zu prüfen hat, wie hoch Leths tatsächlicher Schaden ist. „Und dann ist über eine Entschädigung zu reden“, sagt Anwalt Wolfram Proksch. „Der OGH hat festgehalten, dass Amtshaftungsansprüche für die Wertminderung von Liegenschaften tatsächlich möglich erscheinen, wenn die Wertminderung aus dem Fluglärm resultiert und das Unterlassen der Umweltverträglichkeitsprüfung maßgeblich war.“
Der Jurist vertritt mittlerweile 390 Interessenten für eine Sammelklage. In deren Interesse will er die Republik Österreich auffordern, den Schaden anzuerkennen. Von der Flughafen Wien AG sowie von der zuständigen Behörde, der Austro Control, fordert er zudem, Flüge über dicht besiedeltes Gebiet zu unterlassen. Dementsprechende Briefe gehen in den kommenden Tagen hinaus.
„Da die Adressaten den Forderungen vermutlich nicht sofort Folge leisten werden, werden im Herbst die ersten Klagen eingereicht“, stellt Proksch in Aussicht.