NÖAAB: 98,9 Prozent für Teschl-Hofmeister
Von Martin Gebhart
Dieser Landestag wird wohl als der schlichteste aller Zeiten in die Geschichte des NÖAAB eingehen.
In der Landesparteizentrale in St. Pölten waren nur Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka.
Alle anderen Ehrengäste wurden wegen der Corona-Maßnahmen per Video zugeschaltet, die Delegierten konnten am Computer den Landestag verfolgen.
Ihre Stimme abgegeben hatten sie schon per Briefwahl. Das Ergebnis: Von 750 gültigen Stimmen entfielen 742 auf Christiane Teschl-Hofmeister.
Diese wurde damit eindrucksvoll als Nachfolgerin von Wolfgang Sobotka an der Spitze der ÖVP-Arbeitnehmervertretung in NÖ bestätigt, nachdem sie bereits im März vom Vorstand zur geschäftsführenden Obfrau gekürt worden war.
Erste Frau an der Spitze
Die Landesrätin, die vom ORF weg in die Politik gegangen ist, bedankte sich mit einer kurzen programmatischen Ansage: „Ich möchte mich bei Wolfgang Sobotka für diese große Chance bedanken. In den kommenden Jahren werden wir unseren inhaltlichen Fokus auf die Themen Wandel der Arbeitswelt und die damit verbundenen Chancen, Pflege und Betreuung sowie Bildung legen.“
Teschl-Hofmeister ist die erste Frau an der Spitze des NÖAAB. Mit dieser Funktion nimmt sie nun auch eine zentrale Rolle in der ÖVP Niederösterreich ein, weil der NÖAAB derzeit viele entscheidende Positionen im Land besetzt. Nicht zuletzt ist er die stärkste Landesorganisation innerhalb des ÖAAB.
Grüße von Mikl-Leitner und Kurz
Eine Grußbotschaft erhielt die neue Obfrau nicht nur von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner („Sie wird eine Interessensvertreterin mit Herz und Engagement sein“), sondern auch von Bundeskanzler Sebastian Kurz. Der beschäftigte sich aber mehr mit dem scheidenden Obmann Wolfgang Sobotka: „Er hat immer ein offenes Ohr, wenn ich jemanden suche, mit dem ich mich austauschen kann.“
In einer ersten Reaktion auf die Wahl kritisierte SPÖ-Landesgeschäftsführer Wolfgang Kocevar die neue Obfrau, weil sie nicht gegen die Abschaffung der Hacklerregelung aufgetreten sei.