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© Bild: der/Katastrophe-000/APA/PAUL PLUTSCH
Chronik/Niederösterreich
05.12.2011

Nach Gasexplosion: Die Justiz muss passen

Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt - der Technik-Pfusch, Grund für die Explosion, ist verjährt. Überlebende will es "dabei belassen".

Sicher ist ein Mensch oder mehrere daran schuld, aber die Verfolgung liegt bei den staatlichen Behörden. Ein Prozess würde alles nur wieder aufrühren, das verschlimmert nur unser tägliches Leben und macht niemand mehr lebendig." Hubert Englisch, pensionierter Notar in St. Pölten, hat am Fronleichnamstag 2010 bei der verheerenden Gasexplosion im Nachbarhaus seine Schwester und vier weitere Familienmitglieder verloren. Dass die Justiz nach 14-monatiger Ermittlungstätigkeit jetzt vor der Rechtslage kapitulieren muss "hat uns nicht wirklich überrascht".

Nicht einmal Teresa Wutzl-Aicher, die einzig Überlebende der getöteten Familie, pocht auf Schuldige. "Sie will es dabei bewenden lassen", sagt Englisch, der regelmäßig Kontakt mit der 22-Jährigen hat.

Freitag gab die Staatsanwaltschaft St. Pölten bekannt, dass das Ermittlungsverfahren nach der Gasexplosion vom 3. Juni 2010 gegen Mitarbeiter der EVN und von zwei Baufirmen eingestellt wurde. Ermittelt wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässiger Gemeingefährdung (Strafrahmen je drei Jahre Haft, Anm.). Trotz vier Gutachten, Elektro- und Gastechnik, Geologie und Gerichtsmedizin, musste die Justiz passen.
Die Tatsache, dass bei Grabungs- und Verlegearbeiten 1991 und 1992 vor dem Unglückshaus Norm-Abstände zwischen Gasleitung und Starkstromleitungen nicht eingehalten wurden, ist mittlerweile verjährt. Unglücksauslöser war bekanntlich, dass ein Kurzschluss-Lichtbogen ein Leck ins Gasrohr schmolz, Gas über Nacht ins Haus sickerte und ein Elektrogerät das explosive Gemisch frühmorgens entzündete.

"Nicht erkennbar"

Ein massiver Stromausfall alarmierte am Vorabend die EVN. Doch, so Anklage-Mediensprecherin Michaela Obenaus: "Der nicht ordnungsgemäße Zustand (der Leitungen, Anm.) war für die Mitarbeiter des Netzbetreibers nicht erkennbar". Die daraufhin getroffenen Maßnahmen "entsprachen den Regeln der Technik."

Im Rahmen der "verschuldensunabhängigen Haftung nach Gasunfällen" hat die EVN bisher eine einstellige Millionensumme an die Betroffenen ausbezahlt. Teresas Anwalt Anton Hintermeier kündigte für Montag eine Erklärung an.