Chronik/Niederösterreich

Muslimische Familie will vorerst nicht nach Weikendorf ziehen

In der monatelangen Auseinandersetzung zwischen der Weinviertler Gemeinde Weikendorf und einer palästinensischen Familie, die in den beschaulichen Ortsteil Dörfles ziehen will, dürfte der Schlusspunkt gesetzt sein.

Wie Vizebürgermeister Robert Jobst (ÖVP) dem KURIER bestätigt, wird die Gemeinde den Hauskauf durch Familie Abu El-Hosna nun nicht - wie angekündigt - bis zur letzten Instanz anfechten. Die Entscheidung der nö. Grundverkehrsbehörde, die den Zuzug der Flüchtlingsfamilie abgesegnet hatte, ist somit rechtskräftig. Der Hauskauf wurde bereits abgewickelt. Nach Weikendorf übersiedeln wollen die Palästinenser vorerst aber nicht.

"Keine Parteienstellung"

Wie berichtet, lehnte Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) den Zuzug der Muslime ab und begründete dies mit Unvereinbarkeiten zwischen der islamischen und der westlichen Welt. Gegen die positive Entscheidung der Grundverkehrsbehörde erhob die Gemeinde vorigen Sommer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht - und verlor erneut.

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Daraufhin hieß es, man werde einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss folgend alle Instanzen ausschöpfen und bis vors Höchstgericht gehen. (Der Gemeinderat bestand zu diesem Zeitpunkt aus ÖVP, SPÖ und FPÖ.) Dafür hätte man bis zum 30. Jänner Zeit gehabt, erklärt Jobst.

Allerdings habe sich bereits vor der nö. Gemeinderatswahl am 26. Jänner herauskristallisiert, dass man in dem Verfahren keine Parteienstellung mehr habe. "Der Gang vors Höchstgericht wäre also sinnlos. Genauso gut könnten wir das Geld in den Ofen schmeißen", so Jobst.

"Beklatschen" werde man den Zuzug der Palästinenser im Ort aber nicht. "Wir sind nicht fremdenfeindlich", meint Jobst. "Wer sich anpasst, Ruhe gibt und nicht stört, ist willkommen. Dass sich die Familie hier aber so reinzwängt, ist zwar nicht förderlich. Es wird ihnen aber auch niemand etwas tun."

"Sorge um Sicherheit"

Laut Anwältin Muna Duzdar hatte die Familie allerdings keine andere Wahl, als das Haus in Dörfler zu kaufen. Vom Kaufvertrag hatte sie kein Rücktrittsrecht. Mittlerweile wurde der Kaufvertrag abgewickelt.

Weil man sich um die Sicherheit der Kinder sorge und das Gebäude renovierungsbedürftig sei, übersiedle man fürs Erste aber nicht nach Dörfles, sagt Vater Khalid Abu El-Hosna.

Dass die Gemeinde ihre Entscheidung, nicht bis zum Höchstgericht zu gehen, mit der nicht vorhandenen Parteienstellung begründet, überrascht Duzdar. Räumte das Landesverwaltungsgericht doch ausdrücklich die Möglichkeit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bzw. einer außerordentlichen Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein. "Der Weg vors Höchstgericht wäre bloß aussichtslos gewesen", meint die Juristin. 

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