Mordversuch: 9 Jahre Haft für 17-Jährigen
17-Jähriger im Blutrausch versuchte, Freund mit Messern, Hantel und Sack über dem Kopf zu töten. Neun Jahre Haft.
Es geht so", sagt Bernhard K.. "Die Nieren tun mir halt manchmal weh, und Kopfschmerzen hab ich auch." Er sitzt im Zeugenstand, seine Beine zappeln in höchster Nervosität. K. hat heute Geburtstag, den 19.. "Alle Gute", sagt Richter Markus Grünberger. "Es grenzt an ein Wunder, dass K. überlebt hat", erklärt Staatsanwalt Patrick Hinterleitner. "Nur durch unsagbares Glück", weiß der Medizin-Gutachter.
Überlebt: "Äußerste Brutalität wie in einem US-Horrorfilm" (Grünberger), die sich am 5. Februar nachts in einer Sozialwohnung in Pöchlarn (Bezirk Melk) abspielte. Da fiel nach einem Zechgelage mit Bier und Cola-Weiß in rauen Mengen der Freund im Streit über K. her. Warf ihn auf die Couch, griff sich ein Küchenmesser, rammte es in den Körper, bis die Klinge brach, stach mit einem zweiten Messer bis zum Klingenbruch auf sein Opfer ein und verbog dann noch eine dritte Feitelklinge an dem längst Wehrlosen.
"Ich war außer Kontrolle", gesteht des Mordversuchs angeklagte Täter, ein 17-Jähriger. "Mir war völlig egal, ob ich ihn umbringe." Den Messern folgte eine Hantel mit je zwei Ein-Kilo-Gewichten, mit der der Bursch auf seinen Freund eindrosch. Dann schleppte er ihn in eine Abstellkammer und versuchte vergeblich, ihn mit einem über den Kopf gezogenen Plastiksack zu ersticken.
Finaler Akt im Blutrausch: Mit einem der abgebrochenen Messer schlitzte er seinem Opfer die Kehle auf. Dann "hab i aufputzt". Er wusch sein blutiges Gewand in der Tatort-Waschmaschine und ging heim schlafen. Richter: "Haben Sie
geglaubt, dass er tot ist? " Angeklagter: "Ja."
Retter-Rolle
Mittags trieb es den Täter an den Tatort zurück. "Ich hab' gehofft, dass er noch lebt." Tatsächlich: Das Opfer hatte sich auf die Couch geschleppt und soll auf die Frage, was denn passiert sei, gestammelt haben: "I waaß net." Auf das hinauf schlüpfte der Brutalo in eine Retter-Rolle und lenkte den Verdacht auf einen anderen.
Beim Prozess wollte sich plötzlich auch der Angeklagte ganz im Gegensatz zum Polizeiprotokoll an den Tatablauf kaum mehr erinnern können. "Es tut mir leid, was ich getan habe." Den Geschworenen wurde ein Videofilm der Tatrekonstruktion vorgespielt. Sie votierten einstimmig auf Mordversuch. Nicht rechtskräftiges Urteil: Neun Jahre Haft (Strafrahmen 15 Jahre). Der Angeklagte nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.