Waffensammler schoss Ehefrau in den Bauch: 11 Jahre Haft
Alkohol, Aggressionen und die Verfügbarkeit von Waffen sind für Staatsanwalt Leopold Bien jene Faktoren, die häufig zu Bluttaten führen. Auf den schrecklichen Fall, der am Freitag am Landesgericht St. Pölten verhandelt wird, trifft diese Aussage punktgenau zu. Voller Wut und benebelt von Alkohol griff ein 61-Jähriger am 28. März zu einem Gewehr und schoss seiner Gattin in den Bauch. Die Frau überlebte zwar, hat aber mit den Folgen bis heute massiv zu kämpfen - sowohl gesundheitlich als auch emotional.
Alkohol getrunken
Die Tat hatte in dem ansonsten so beschaulichen Wallfahrtsort Maria Taferl im Bezirk Melk für große Bestürzung gesorgt. Das Paar lebte hier schon seit einigen Jahren, der Angeklagte befindet sich aufgrund einer Krankheit in Pension. Er selbst beschrieb die Ehe als glücklich, nur hin und wieder sei es zu Streitereien gekommen, erzählte er. Doch am 28. März eskalierte die Situation. Wie fast an jedem Abend trank der 61-Jährige einige Biere, "um besser schlafen zu können", wie er bei dem Prozess sagte.
Unterdessen erfuhr seine Frau vom Tod eines Freundes, der in Deutschland lebte. Der Niederösterreicher kam mit dem Deutschen, der aus der ehemaligen DDR stammte, allerdings nie zurecht. Laut Anklage soll er ihn als" Kommunistenschwein" beschimpft und sich über die "Schwulen in Berlin" ausgelassen haben. Der damals 50-Jährigen reichte es deshalb, sie wollte sich trennen. Da griff der Pensionist, der in der Vergangenheit Waffen sammelte, zu einem russischen Armeegewehr (Replika) und schoss seiner Gattin in den Bauch.
Opfer sagte aus
Die 50-Jährige sackte in der Küche zusammen, der mutmaßliche Täter rannte zu einem Nachbarn, der die Einsatzkräfte alarmierte. Die Frau überlebte zwar, allerdings hat sie mit den Folgen der Tat bis heute zu kämpfen. Im Krankenhaus tauchten Komplikationen auf, sie musste mehrmals operiert werden. Dennoch sagte sie bei dem Prozess am Freitag aus, das Opfer wurde in einem Rettungswagen zum Landesgericht St. Pölten transportiert.
Während der Ankläger von einem Mordversuch sprach, lag für Thomas Klein, dem Rechtsanwalt des Angeklagten, Totschlag vor. Die Tat sei im Affekt passiert, so die Argumentation Kleins. Das Urteil der Geschworenen: 11 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.