Chronik/Niederösterreich/Krems

Schweinekopf an Haustür in NÖ: Tierschützer zeigen verbotene "Tradition" an

Die vermeintliche Tradition besagt, dass man unverheirateten Männern zum 30. Geburtstag einen Schweinekopf an die Tür hängt, beim 40. soll es dann ein Kuhkopf sein.

Doch das Brauchtum ist verboten. 

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Unter anderem auch deshalb, weil der Verein "RespekTiere" für eine Verbot gekämpft hat. Denn solche Fälle gab und gibt es immer wieder. 

Schweinekopf zum 30. Geburtstag

Nun wurde neuerlich ein Fall im Bezirk Tulln (NÖ) bekannt. Der Verein wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine Familie einen Schweinekopf mit einem Spruch anlässlich eines 30. Geburtstages angebracht hatte. 

"In Wahrheit ist dies zutiefst widerwärtig und noch dazu streng verboten", zeigt sich Thomas Putzgruber vom Verein "RespekTiere" schockiert. Eine positive Tradition, die wie viele andere vielleicht auch Touristinnen und Touristen ansprechen könnte, kann der Tierschützer hier nicht erkennen. 

"Ich glaube, es ist einfach das Zeichen, das man setzt", sagt Putzgruber. Vor allem im Hinblick darauf, dass auch Kinder den Tierkopf sehen können. So würde das Schwein noch im Tod verhöhnt.

Der Verein hat Anzeige beim Veterinäramt des Bezirkes Tulln erstattet.

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