Chronik/Niederösterreich

Keine separate Registrierkasse für Winzer beim Kellergassenfest

Über einen "Etappensieg" beim Reizthema Registrierkasse jubelt der Präsident des österreichischen Weinbauverbands, Johannes Schmuckenschlager. Er habe in Verhandlungen mit dem Finanzministerium die schriftliche Zusage erwirkt, dass Landwirte für Feste, die an wenigen Tagen im Jahr außerhalb der Betriebsstätte stattfinden, keine Registrierkasse anschaffen müssen.

Bei Kellergassenfesten beispielsweise reiche es, die Belegpflicht in Papierform zu erfüllen und einen Durchschlag für sich zu machen. Danach werden Umsätze in die Kasse getippt. Es genügen dabei die Gesamtmengen, also der Verbrauch an Wein und Mineralwasser, statt jedes einzelnen Spritzers.

Kritik

Mario Pulker, Bundesobmann der Fachgruppe Gastronomie, ist verwundert, dass der Weinbauverband von seinem Etappensieg spricht. "Eine Sonderregelung bei Verkäufen außerhalb des Betriebs ist längst beschlossene Sache zwischen unserer Wirtschaftskammer und dem Ministerium", betont Pulker. So hätten auch Buffetbetreiber und Pizzaboten die Möglichkeit, ohne separater Registrierkasse den Rechnungsbon bei der Speisen- und Getränkeausgabe auszuhändigen. Pulker erwartet eine kooperative Zusammenarbeit mit den Winzern. "Wenn gleiches Recht für beide Branchen gilt", meint Pulker, für den etwa ein "Kassensturz am Abend" keine Alternative sein kann. "Da wären wieder Schwarzumsätze möglich", betont er. Spezielle Erlässe für Winzer, die gleichzeitig die Gastronomiebetriebe benachteiligen würden, seien aus seiner Sicht verfassungswidrig.