Kampf gegen Fabrik geht weiter
Auch wenn Niederösterreichs Umweltbehörde dem geplanten Zitronensäurewerk im Bezirk Melk einen positiven UVP-Bescheid ausstellt, dürften dort noch länger keine Baumaschinen auffahren. Denn der unter www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/Umweltrecht_aktuell veröffentlichte Bescheid wird beim Bundesverwaltungsgerichtshof beeinsprucht werden, und damit auch ein möglicher Baustart aufgeschoben.
Wie berichtet, wurden dem Schweizer Chemiekonzern Jungbunzlauer als Bauwerber von der Behörde 300 Auflagen zur Verwirklichung des Werks erteilt. Die öffentliche Umweltverträglichkeitsverhandlung, die Anfang Oktober in den Messehallen in Wieselburg stattfand, wurde von der Bürgerinitiative „Ritter der Au“ wegen der möglichen Corona-Gefährdung der Teilnehmer massiv kritisiert. Nun, nach der positiven Bescheiderstellung, stützt sich die Initiative auf die Art der Verhandlungsführung, um ihre Beschwerdegründe bei der nächsten Instanz vorzubringen. „Der positive Bescheid ist nach dieser Verhandlungsführung keine Überraschung für uns, damit haben wir gerechnet“, sagt der Anwalt der 540 Mitglieder zählenden Bürgerinitiative, Wolfgang List. Bei der Verhandlung seien die Gegner bei der Erläuterung entscheidender Sachgebiete, die Fauna und Flora, die Luftverschmutzung oder das Landschaftsbild betreffen, „extrem abgeschnitten“ worden.
Beschwerde
Überall dort werde man nun bei der Beschwerde ansetzen, kündigt List an. BI-Obfrau Karin Selhofer bestätigt, dass der Einspruch eine fixe Sache sei. Die UVP-Entscheidung habe sie „emotionslos“ hingenommen, sagt sie.
Jungbunzlauer will das Werk, in dem in der ersten Phase rund 100 Mitarbeiter beschäftigt werden sollen, in einem gewidmeten Bauland-Industrie-Gebiet errichten. Das Projektareal liegt in den Gemeinden Matzleinsdorf-Zelking und Leiben.
Für etliche Bereiche, die von den Gegnern als besonders sensibel und gefährdet beschrieben wurden, sah die NÖ Behörde nur geringe Belastungen. Dazu gehören Wohlbefinden und Lebensumfeld, sowie Erholung und Freizeit, die biologische Vielfalt oder das Oberflächenwasser. Bei der Nutzung der Donau als Kühlwasser werden ebenso geringe Auswirkungen erwartet. Als Ausgleich zur Bodenversiegelung sind Ersatzaufforstungen in einem Ausmaß von 2,2 Hektar vorgeschrieben. Ebenso sind Maßnahmen gefordert, die den Kiebitz als Brutvogel im Projektgebiet halten sollen.