Auch Wertgutscheine eines Onlinehändlers hatte die Frau abgezweigt, allerdings nicht eingelöst, wie sie behauptete. „Die habe ich weggeworfen“. Ebenso wie ihr Ehemann bekannte sie sich schuldig, beteuerte, den Fehler zu bereuen.
Elf Ringe weiterverkauft
Elf Ringe soll ihr Ehemann verkauft haben, die restlichen Schmuckstücke wurden bei ihm sichergestellt. Sein Verteidiger sprach von einer familiären Notlage und betonte, das erbeutete Geld sei von den beiden nicht ausgegeben worden.
8.000 Euro übergab man als Schadensgutmachung. Das Urteil fiel daher auch relativ mild aus: zehn Monate bedingte Haft für die Frau, acht Monate für ihren Ehemann. Nicht rechtskräftig.