Chronik/Niederösterreich

Last-Minute-Hilfe rund um die Uhr

Es ist Urlaubszeit – auch auf dem Flughafen Wien-Schwechat. Im Juli und August werden vier Millionen Passagiere erwartet. 600 bis 700 Flugzeuge starten und landen täglich. Das bedeutet Hochbetrieb. „Hier erleben wir täglich Emotionen“, sagt Flughafen-Vorstand Günther Ofner. Wiedersehensfreude, Abschiedsschmerz und Panik. Etwa, wenn erst am Flughafen klar wird, dass der Reisepass abgelaufen ist oder eine nötige Impfung fehlt. „Bei diesen Notlagen versuchen wir zu helfen.“

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Seit rund einem Monat ist das Service-Center hinter der Sicherheitskontrolle in Betrieb. „Gibt es ein Problem, etwa mit Gepäck, das nicht im Handgepäck mitdarf, können wir hier helfen“, erklärt Manfred Wimmer. Dadurch sollen auch lange Diskussionen und Warteschlangen vor den Schleusen verhindert werden.

Verbotene Gegenstände

Meist sind es Taschenmesser, die sich ins Handgepäck verirrt haben. Aber auch mit Angelruten, Skateboards und Golf- und Baseballschlägern standen die Passagiere schon vor der Sicherheitskontrolle. „Entweder wir versuchen, die Gegenstände noch einzuchecken. Man kann sie aber auch bei uns hinterlegen. Und man kann sie auch nach Hause schicken lassen“, sagt Wimmer. Letzteres kostet allerdings 20 Euro. Jährlich werden den Passagieren übrigens 39.000 verbotene Gegenstände abgenommen.

Und auch der Kinderwagen muss meist eingecheckt werden. „Deshalb werden am Flughafen leihweise Kinderwagen zur Verfügung gestellt, die die Eltern dann am Gate zurücklassen.“

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100- bis 120-mal pro Monat stehen verzweifelte Passagiere vor der Notpass-Stelle am Flughafen. Meist dann, wenn sie erst am Schalter erfahren, dass ihr Reisepass abgelaufen ist.

In 30 bis 40 Minuten ist der Notpass fertig und maximal ein Jahr gültig. Passbilder können vor Ort gemacht werden. „Aber nicht alle Länder akzeptieren den Pass. In den USA oder der Türkei ist er nicht gültig“, sagt Wimmer. Geöffnet ist die Service-Stelle 24 Stunden täglich. Kosten für den Pass: 75,90 Euro.

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Rund um die Uhr ist auch die Ambulanz geöffnet. 14 Notärzte, neun Sanitäter und fünf Schwestern sind hier im Schichtbetrieb im Einsatz. Das Aufgabengebiet ist weitschichtig. „Neben Notfällen kümmern wir uns auch um kleinere Gebrechen wie Hexenschuss, Ausschlag oder Fremdkörper im Aug“, sagt Leiter Wolfgang Krasselt.

Hier wird aber auch die Flugtauglichkeit bestimmt und das fehlende „Jaukerl“ für die Fernreise verabreicht. Impfstoff und Medizin können noch am Apotheken-Telefon im Flughafengebäude bestellt werden.

Sonnyboy von Wolfsgraben macht seinem Namen alle Ehre. Der Blick des vierjährigen Langhaar-Schäfers kann Herzen brechen. Doch es sind nicht die Augen, die ihn so besonders machen, sondern seine Nase. Die kann nämlich kleinste Spuren von Sprengstoff erschnüffeln. Sonnyboy ist einer von insgesamt sieben Sprengstoffhunden des Flughafens Wien-Schwechat. Täglich sind drei derartige Hunde im Einsatz und durchstöbern Gepäck und Waren.

„Sprengstoff hat immer dieselbe chemische Basis. Die kann er erschnüffeln“, erklärt Sonnyboys Besitzerin, Regina Hauk. Sie durchstreift mit ihrem speziell ausgebildeten Hund das Gepäck und die Luftfracht. „Für den Hund ist das ein Spiel. Er sucht sein Spielzeug.“ Fündig geworden ist er allerdings noch nie. Deshalb gibt es zur Belohnung einen Ball.

Seit drei Jahren ist Hauk mit ihrem Hund am Flughafen im Einsatz. Nach der Ausbildung dauert es noch Monate, bis sich eine Routine entwickelt. Dann allerdings schnüffelt Sonnyboy bis zur Pension – und auch diese Zeit ist geregelt. „Das ist ein Familienhund. Auch wenn er nicht mehr arbeiten kann, bleibt er bei mir.“

Steilküste statt Sandstrand, lärmende Baustelle statt Pool vor dem Fenster, Hotel überbucht und die Ersatzunterkunft minderwertig: Wenn der Traumurlaub zum "Horrortrip" wird, hat der Reisende Ansprüche auf Preisminderung und möglicherweise auch Schadenersatz. Denn grundsätzlich gilt die "Prospektwahrheit": Die im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen müssen auch erbracht werden, hieß es in einer Aussendung des Justizministeriums.

Der Urlauber hat also einen Gewährleistungsanspruch. Warten dennoch negative Überraschungen, sollte man gleich Verbesserungen verlangen. Wird oder kann der Mangel nicht behoben werden: Beweise sichern. Fotos, Videos, Zeugen und eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung, dass man auf die Mängel aufmerksam gemacht hat, erleichtern die Geltendmachung der Ansprüche.

Wiener Gerichte haben in den vergangenen Jahren folgende Entscheidungen getroffen (siehe Bildergalerie). Allerdings erheben diese Beispiele keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, es kommt immer auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an.

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Umfassende Dokumentation ist wichtig

Trifft den Reiseveranstalter am verpatzten Urlaub ein Verschulden, steht neben den Gewährleistungsansprüchen auch Schadenersatz zu. Verursachen die Speisen des Hotels beispielsweise eine Salmonellenvergiftung mit ihren bekannt unangenehmen Folgen, dann hat man Anspruch auf Schadenersatz für Heilungskosten und Schmerzensgeld. Wichtig ist in solchen Fällen die umfassende Dokumentation des Krankheitsverlaufes.

Wenn die Reise zur Gänze oder weitgehend vereitelt wird, kann - bei Pauschalreisen - für die entgangene Urlaubsfreude Geldersatz geltend gemacht werden. Bei der Bemessung des Schadenersatzanspruchs wegen entgangener Urlaubsfreude hat das Gericht insbesondere auf die Schwere und Dauer des Mangels, den Grad des Verschuldens des Reiseveranstalters, den vereinbarten Zweck der Reise sowie die Höhe des Reisepreises Bedacht zu nehmen. Gewährleistungsansprüche müssen binnen zwei Jahren ab Rückkehr aus dem Urlaub, Schadenersatzansprüche binnen drei Jahren ab Eintritt des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.