Chronik/Niederösterreich

Feuerinferno, um es Bruder in die Schuhe zu schieben

Aus einem „Denkzettel“ für den Bruder ist ein außer Kontrolle geratener Großbrand geworden. 67 Feuerwehrleute hatten die ganze Nacht über gegen das Inferno angekämpft, zurückgeblieben ist von dem alten Sägewerk im Bezirk Wiener Neustadt nur eine Ruine.

Ein 56-jähriger Fotograf und Künstler musste sich am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen einer Brandstiftung vom vergangenen Herbst verantworten. „Ich wollte meinem Bruder die Sache anhängen. Aber es war absoluter Schwachsinn, eine dumme Kurzschlussreaktion“, erklärt Werner L. vor dem Schöffengericht. Sein psychischer Zustand, er leidet an einer bipolaren Störung, habe den verzweifelten Mann in eine aussichtslose Situation gebracht. Deshalb habe er sich zu der Tat hinreißen lassen. Sein Bruder hatte von den Eltern das Grundstück mit dem alten Sägewerk bekommen. Aber nicht nur deshalb schwelte ein tief greifender Konflikt zwischen dem Brüderpaar. „Ich habe meinem Bruder Geld geborgt und wollte es zurück. Aber ich habe nur einen Teil bekommen“, schildert der 56-Jährige.

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Nachgeholfen

Nachdem ein Streitgespräch eskaliert war, wollte er ein Zeichen setzen und das Sägewerk anzünden. Um die Sache dem Bruder in die Schuhe zu schieben, wartete er einen der ständigen Kontrollbesuche des Unternehmers ab. Als der Mann das Grundstück wieder verlassen hatte, zündete der Angeklagte Holzreste und Späne an. „Ich habe noch Öl darüber gegossen, dass es ja gut brennt“, so Werner L.

Als das Anwesen lichterloh in Flammen aufging, verständigte er selbst die Feuerwehr. Der Brand geriet jedoch außer Kontrolle und konnte erst nach Stunden gelöscht werden. „Ich wollte einfach meinen Anteil vom Grundstück haben. Heute denke ich mir, es ist Wahnsinn, was ich angestellt habe“, beteuert der Beschuldigte.

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Im Zuge der Ermittlungen wurde Werner L. auch vom psychiatrischen Sachverständigen Manfred Walzl untersucht. Der Gutachter attestiert dem Zündler eine manische Depression. Das Gericht kam der Empfehlung einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach. Das Urteil wegen Brandstiftung ist rechtskräftig. Außerdem wurde Werner L. auch wegen schwerer Nötigung eingewiesen. Er hatte in Wien einen Mann mit einem Körner (spitzes Werkzeug) angegriffen.