Chronik/Niederösterreich

Fall Julia Kührer: Antrag auf Wiederaufnahme abgewiesen

Der Mordfall Julia Kührer wird vorerst nicht neu aufgerollt. Das Landesgericht Korneuburg hat den Wiederaufnahmeantrag des renommierten Wiener Strafverteidigers Wolfgang Blaschitz abgelehnt.

Blaschitz wollte beweisen, dass der zu 20 Jahren Haft verurteilte Michael K. nicht der Mörder der damals 16-jährigen Niederösterreicherin sei. In mehreren Anhörungen und mit Privatgutachten wollte der Verteidiger  anhand Zeugenaussagen zeigen, dass Julia Kührer im Zuge einer Drogenparty an einer Überdosis gestorben sei. Der Kriminalfall hatte die Familie des Mädchens und die Ermittler jahrelang in Atem gehalten. Kührer verschwand am 27. Juni 2006 spurlos in ihrer Heimatgemeinde Pulkau im Bezirk Hollabrunn. Nach fünf Jahren der verzweifelten Suche wurden die sterblichen Überreste der Jugendlichen in einem Erdkeller auf Michael K.s Anwesen gefunden. Der Videothekenbesitzer wurde 2013 wegen Mordes zu zwanzig Jahren Haft verurteilt.

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Im Zuge des Wiederaufnahmeantrags war Blaschitz bei zwei mündlichen Verhandlungen vor einem Dreirichter-Senat mit alten und teils neuen Zeugen aufgetaucht, die die Theorie von einer aus dem Ruder gelaufenen Drogenparty untermauern sollten. Im Gegensatz zu den Sachverständigen im Ermittlungsverfahren hatte Blaschitz ein Privatgutachten, in dem von einer wahrscheinlichen Todesursache des Mädchens durch eine Überdosis Crystal Meth die Rede ist.

Die Gutachten der Privatsachverständigen beruhen jedoch „ohne eigene Befundaufnahme auf einer unvollständigen und aktenwidrigen Grundlage sowie Dezimalfehlern bei den eigenen Berechnungen“, heißt es in einer Stellungnahme des Landesgerichts Korneuburg.
Außerdem würden die behaupteten Wahrnehmungen der (Hörensagen-)Zeugen sich im Wesentlichen in eigenen Überlegungen und Spekulationen erschöpfen und keine neue Tatsachen oder Beweismittel darstellen, so die Begründung.

Der Richtersenat entschied daher gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens. „Unsererseits wird dieser Beschluss mit Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien bekämpft werden“, kündigte Blaschitz am Montag an. Er hat dazu 14 Tage Zeit, danach wird über die Berufung entschieden.