Drei Jahre Haft für Pärchen nach bewaffnetem Raub
Von Patrick Wammerl
Es war ein mehr als patscherter Versuch an Geld zu kommen, um sich Heroin oder andere Drogen zu kaufen. Ihre Sucht ist einem Pärchen zum Verhängnis geworden, als sie in der Hoffnung auf’s schnelle Geld am 23. Oktober in Trumau (Bezirk Baden) eine Trafik überfielen – und nicht mit dem Widerstand der resoluten Trafikantin rechneten.
Ciprian H. (29) und Katrin R. (28) hatten eine wenig harmonische Beziehung, trafen sich aber immer wieder, um ihrer gemeinsamen Drogensucht nachzugehen. Obwohl sie als Krankenschwester fast 2.400 Euro netto monatlich verdiente, warf die 28-Jährige den Job hin und war immer knapp bei Kassa. So wie ihr Ex-Freund. Als der Vater des 29-Jährigen nicht mehr als „Sponsor“ aushalf, „kamen wir auf die blöde Idee das mit der Trafik zu machen“, schilderte Ciprian H. am Dienstag beim Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt. Die Komplizin wartete in ihrem Wagen und entfernte für die Flucht vorsichtshalber das hintere Kennzeichen vom Pkw.
Waffe im Handschuhfach
Mit einer Softgun aus dem Handschuhfach des Autos ging der 29-Jährige in die Trafik und täuschte zunächst vor, ein Kunde zu sein. Er ließ sich ein Feuerzeug mit Gas befüllen und wollte dazu auch noch Zigaretten kaufen. Vor dem Bezahlen sprang er plötzlich hinter das Verkaufspult der 59-jährigen Trafikantin und bedrohte sie mit der Pistole. Die Trafikantin setzte sich schließlich zur Wehr und drängte den Täter zur Ausgangstüre. Es kam zu einem heftigen Gerangel, bei dem das Opfer einen Schwächeanfall vortäuschte und sich auf den Boden warf.
Da Ciprian H. die Kasse nicht öffnen konnte, nahm er zwei Stangen Zigaretten aus dem Lager und flüchtete zum Fahrzeug. Über die Verantwortung seiner Komplizin entbrannte vor Gericht eine heftige Debatte. Laut ihrem Verteidiger, Philipp Winkler, wusste Katrin R. nichts darüber, dass ihr Ex die Softgun aus ihrem Handschuhfach nahm. Sie soll nur das Auto gelenkt haben, weiter nichts. Das Schöffengericht sah die Sache anders. Beide bekamen drei Jahre, eines davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Patrick Wammerl