Chronik/Niederösterreich

"Die Zahl 88? Ich bin ein Fan von Hansi Hinterseer"

Es dauert keine 15 Minuten, bis Peter R. den Satz sagt, der eigentlich schon seit Prozessbeginn in der Luft liegt: "Ich mag keine Moslems, ich hasse sie." Der Pensionist, der sich seit den Morgenstunden wegen Wiederbetätigung und Verhetzung vor einem Schwurgericht in St. Pölten verantworten muss, gibt sich recht redselig. Allerdings, so der 67-Jährige, sei alles Interpretationssache.

Im Vorjahr geriet der gebürtige Wiener ins Visier des Verfassungsschutzes, weil Anzeige gegen ihn erstattet wurde. R., so der Vorwurf, hatte auf der Außenseite seiner Wohnungstür im Mostviertel verschiedene Symbole angebracht, die unter das Verbotsgesetz fallen. Unter anderem hatte er auf die Tür die Zahl 88 geschrieben, sie wird unter Neonazis als getarnter Hitlergruß verwendet. R. sagt dazu: "Die Zahl 88? Ich bin ein Fan von Hansi Hinterseer." Und SS - eigentlich die Abkürzung für die Nazi-Organisation Schutzstaffel - könne man aber auch als Sommerschluss interpretieren, so der Angeklagte. Kopfschütteln im Saal.

Den englischen Schriftzug "Office Moslem-Hunter. Kill them all" (Büro des Moslem-Jägers. Tötet sie alle, Anm.) habe er deswegen angebracht, weil er diese nicht möge. "Vielleicht kann ich zwei, drei damit vertreiben."

Die Staatsanwältin sagte im Schlussvortrag, die Schilder seien für einen größeren Personenkreis wahrnehmbar gewesen. Sie verwies auf eine Zeugenaussage, wonach neben den Bewohnern u.a. auch Postzusteller und Reinigungskräfte Zugang zum Gebäude hatten. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant „kein Nazi im klassischen Sinn“sein. Deutlich gemacht habe der 67-Jährige, dass er Moslems nicht mag. Die Buchstaben seien acht Millimeter groß gewesen, „nicht einmal die Mitbewohner im Haus haben das gelesen“, so der Verteidiger zu den angebrachten Aufklebern und forderte einen Freispruch.

„Gesinnung können Sie mir nicht vorwerfen. Ich hab nichts mit dem Hitler zu tun, sondern ich mag die Moslems nicht“, sagte der 67-Jährige in seinen Schlussworten zur Staatsanwältin. Weiters forderte er: „Ich will mein Schild zurück.“

Die Laienrichter entschieden zügig: 15 Monate bedingte Haft, nicht rechtskräftig.

Übrigens: Auf der Tür befand sich auch das Schild mit der Aufschrift "Der Rückführungsbeauftragte". Das Schild soll der Pensionist nun zurück erhalten. „Hängen Sie es bitte nicht am Gang“, meinte eine Richterin zum Angeklagten, der erwiderte: „Und warum nicht?“