Anklagen im Fall der Mehrzweckhalle Multiversum liegen vor
In Zusammenhang mit der Mehrzweckhalle Multiversum in Schwechat (Bezirk Bruck a.d. Leitha) liegen zwei Anklagen vor. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft elf Personen versuchten schweren Betrug beziehungsweise versuchte Untreue vor. Mutmaßliche Malversationen rund um die Veranstaltungshalle abseits der Sportförderung ist Inhalt der Anklage der Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen vier Verdächtige. Ein profil-Bericht wurde am Samstag bestätigt.
Die bereits im März 2020 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebrachte Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft steht in Zusammenhang mit der Gewährung von Bundessportförderungen zur Errichtung des Multiversums, sagte WKStA-Sprecherin Elisabeth Täubl auf Anfrage.
Bundessportförderung
Zu den Beschuldigten zählen laut dem Magazin profil etwa der frühere SPÖ-Nationalratsabgeordnete und Schwechater Bürgermeister Hannes Fazekas, Ex-Tischtennis-Weltmeister Werner Schlager sowie fünf Mitarbeiter des Sportministeriums, die unter dem damaligen Minister Norbert Darabos (SPÖ) für die Vergabe beziehungsweise die Kontrolle der Bundessportförderung zuständig waren. Die Namen der Angeklagten gab die Sprecherin auf Nachfrage nicht bekannt.
Vorwürfe werden bestritten
Laut Verdachtslage sollen dem Bericht zufolge 2010 und 2012 insgesamt bis zu 7,8 Mio. Euro an Sportförderung in Zusammenhang mit dem Multiversum zu Unrecht zugesagt worden sein. 2,9 Millionen Euro davon wurden demnach tatsächlich ausbezahlt. Alle Betroffenen bestreiten sämtliche Vorwürfe. Die Anklage ist rechtswirksam. Im Falle einer Verurteilung beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Haft, teilte die Sprecherin mit. Weiters fordert die Republik laut dem Nachrichtenmagazin das Geld im Rahmen einer Zivilklage von der Betreiberfirma zurück.
Den angeklagten Beamten wird laut profil vorgeworfen, in "vorauseilendem Gehorsam" die "politische Befürwortung des Bundesministers" umgesetzt zu haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen seien. Ermittlungen gegen Darabos seien Anfang 2020 eingestellt worden. Im Multiversum war ursprünglich neben einer Mehrzweckhalle auch eine Tischtennishalle für ein Akademie-Projekt von Werner Schlager beheimatet.
Vorwurf Untreue
Noch nicht rechtskräftig ist die zweite Anklageschrift in der Causa Multiversum, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, am Samstag. Laut profil gibt es zumindest einen Einspruch. Vier Personen wird darin Untreue in Zusammenhang mit der Halle abseits der Sportförderung vorgeworfen. "Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen eine größere Anzahl von Personen geführt. Gegen einen Teil davon wurde Anklage beim Landesgericht Korneuburg eingebracht", sagte Köhl. "Gegen die übrigen Personen laufen die Ermittlungen weiter", teilte der Sprecher mit.
Sollte die Anklage rechtswirksam werden, könnten die beiden Verfahren zusammengelegt und in Wien verhandelt werden. Drei der vier Verdächtigen befinden sich auch unter den elf von der WKStA Beschuldigten, so Köhl. Ein Verhandlungstermin in Wien ist laut profil wegen der aktuellen Corona-Situation und der hohen Anzahl an Angeklagten noch nicht absehbar.
Werner Schlager-Akademie
Wie das Nachrichtenmagazin weiter berichtete, setzte die WKStA 2018 auch Ermittlungsschritte in Bezug auf die damals zuständige niederösterreichische Sportlandesrätin Petra Bohuslav (ÖVP). Die nunmehrige kaufmännische Geschäftsführerin der Wiener Staatsoper teilte auf "profil"-Anfrage mit, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Niederösterreich gewährte in Zusammenhang mit der Werner-Schlager-Akademie 2,8 Millionen Euro Förderung. "Das Projekt wurde umfassend geprüft, die Förderung des Landes NÖ für die Werner Schlager-Akademie entspricht den Richtlinien des NÖ-Sport-Gesetzes", wurde Bohuslav zitiert. "Dementsprechend bin ich überzeugt, dass dieses Verfahren dies auch klar bestätigen wird." Sie habe sich nichts vorzuwerfen. Auf profil-Anfrage teilte das Land Niederösterreich mit, eine Rückforderung der ausbezahlten Förderungen von der Gemeinde zu prüfen.