36.000 Euro Strafe für Zwettls Stadtchef
Von Jürgen Zahrl
Als er von Richterin Susanne Daniel am Landesgericht Krems gefragt wurde, ob er das Urteil verstanden habe, kam nur ein leises „Ja“ aus seinem Mund. Normalerweise hält Zwettls Bürgermeister Herbert Prinz Reden selbstbewusst und mit Nachdruck. Doch am Montagnachmittag wurde der 60-jährige Stadtchef wegen Amtsmissbrauch zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro - nicht rechtskräftig - verurteilt. Er habe drei Jahre lang Schwarzbauten auf Grünland in der Zwettler Katastralgemeinde Annatsberg akzeptiert, ohne ein Abbruchverfahren einzuleiten, so die Begründung.
Holzhütten
In dem Fall geht es um vier fix aufgestellte Holzhütten, die für die alljährliche Sonnwendfeier der Dorfgemeinschaft im Juni ohne Baubewilligung errichtet wurden. Davon habe Bürgermeister Prinz seit Mitte 2009 gewusst – und trotzdem habe er keinen Abbruchbescheid erlassen und auch nicht die Bezirkshauptmannschaft in Zwettl als zuständige Verwaltungsstrafbehörde informiert, sondern versucht, die Holzhütten im Nachhinein mithilfe der entsprechenden Umwidmung in „Grünland Sportstätte-Gemeinschaftsfläche“ zu legalisieren. „Mir wurde vom Amt der nö. Landesregierung signalisiert, dass eine Umwidmung nach der nö. Raumordnung machbar ist und rechtens sein wird“, sagte Bürgermeister Herbert Prinz, der seiner Ansicht nach im Sinne des Gemeinwohls gehandelt habe.
Betretungsverbot
Einem Bewohner von Annatsberg, dem das Betreten des Gemeinschaftsplatzes vom Grundstückseigentümer verboten wird und der mit dem auch nicht „sehr dick befreundet ist“, sei „diese wilde Geschichte komisch vorgekommen“, sagte er im Zeugenstand.
Auch wenn sein Handeln nicht unethisch gewesen sei, habe Prinz politische Ziele verfolgt und von Anfang an nicht wissen können, wie das Umwidmungsverfahren ausgehen werde, sagte Richterin Susanne Daniel bei der Urteilsbegründung. Prinz, der seit zehn Jahren Bürgermeister von Zwettl ist, habe den Abbruch drei Jahre lang „unter der Decke“ gehalten und (als Baubehörde erster Instanz) das Land Niederösterreich sowie die Bezirkshauptmannschaft Zwettl in ihren Rechten geschädigt, ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Ob Prinz das Urteil (nicht rechtskräftig) annimmt, steht noch nicht fest, er erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft Krems hat keine Erklärung abgegeben.