Chronik/Burgenland

Warum freilaufende Hunde für Wildtiere zur Gefahr werden

Mehrere Fälle von gerissenen Rehen soll es heuer schon rund um Mattersburg gegeben haben. Auch der Jagdverband hat zahlreiche Hunderisse in den vergangenen Jahren registriert. Genaue Zahlen gebe es allerdings nicht, weil es oft keine Anzeige gibt oder die Tiere nicht genau einem Hundeangriff zugeordnet werden können.

Eine Leinenpflicht gibt es nicht in allen Gemeinden – und auch wenn es sie gibt, werde sie des Öfteren nicht eingehalten, weiß Landesjägermeister Roman Leitner: „Wir plädieren dafür, Hunde an der Leine zu führen.“ Vor allem jetzt im Frühjahr wenn Rehe, Hasen und Fasane ihre Jungen bekommen, sind sie für Hunde leichte Beute. „Die Jungtiere sind oft neben Wegen abgelegt und zeigen noch kein Fluchtverhalten“, meint Leitner.

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Nicht berühren

Selbst wenn die Hunde nicht zubeißen – sobald sie die Jungtiere berühren, werden diese von den Elterntieren verstoßen. „Auch Spaziergänger sollten Jungwild niemals berühren; auch wenn es so aussieht, als wäre es von der Mutter verlassen“, sagt Leitner.

Auch der Naturschutzbund Burgenland rät Hundebesitzern, ihre Vierbeiner immer an die Leine zu nehmen, erklärt Geschäftsführer Klaus Michalek.

 

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Gemeinden zuständig

Im derzeit noch gültigem burgenländischen Landespolizeistrafgesetz, das vom neuen Landessicherheitsgesetz abgelöst wird, ist lediglich verankert: Der Halter eines Tieres hat dieses in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden. Per Verordnung können Gemeinden eine Leinen- oder Maulkorbpflicht im Gemeindegebiet verhängen. Laut Büro des stellvertretenden Landeshauptmanns Hans Tschürtz (FPÖ) werde dieser Passus nicht verändert und weiterhin gelten.

Einige Gemeinden wie Neusiedl am See, Jennersdorf oder Pinkafeld haben solche Verordnungen bereits. „Hier gilt die Leinenpflicht auch außerhalb des Ortsgebiets, was nur sehr wenige Gemeinden haben“, meint der Landesjägermeister. Laut Jagdgesetz ist es generell verboten, Hunde und Katzen im Jagdgebiet umherstreifen zu lassen.

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