Postler bestahl Kollegen und wurde entlassen
Von Thomas Orovits
Statt allen was zu bringen, hat ein Postler aus dem Südburgenland über einen Zeitraum von fast eineinhalb Jahren in die Geldbörsen seiner Kollegen gegriffen – und wurde postwendend entlassen. Dagegen hat der Beamte berufen, ist aber mit seinem Ansinnen, stattdessen „nur“ eine Geldbuße zu leisten, abgeblitzt. Die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt hat vor Kurzem die „in erster Instanz verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung bestätigt“. Im vergangenen Herbst war der Mann deswegen schon vor dem Strafrichter gestanden und wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Geldstrafe von knapp 1700 Euro verurteilt worden.
Fazit: Sicherer Job weg, abgestraft – und das Ganze für eine „Beute“ von nicht einmal 1200 Euro, die er unter anderem zum Tanken verwendet haben will.
Gelegenheitsdieb
Geldschwierigkeiten hatten den seit rund einem Vierteljahrhundert bei der Post beschäftigten zweifachen Vater zu den Gelegenheitsdiebstählen verleitet. Zwischen Anfang 2011 und Mitte 2012 griff er immer wieder in die unversperrten Laden der Zustellertische, in denen die Kollegen ihre Geldtaschen verwahrt hatten. In der Hoffnung, es möge nicht auffallen, ließ der Postler stets nur kleine Beträge von einem bis zu 20 Euro mitgehen. Weil aber bekanntlich auch Kleinvieh Mist macht und stinkt, beschwerten sich die Mitarbeiter der Dienststelle bei ihren Vorgesetzten und der diebische Postler wurde schließlich mittels Überwachungskamera auf frischer Tat ertappt. Der Südburgenländer gestand und zahlte den neun Opfern den Schaden zurück – die Summe konnte nur noch geschätzt werden, man einigte sich auf 1135 Euro.
Trotz des umfassenden und reumütigen Geständnisses und der Wiedergutmachung des materiellen Schadens sah auch die Disziplinaroberkommission keinen Grund, die Entlassung in eine Geldstrafe umzuwandeln. Begründet wird das mit „generalpräventiven Gründen“. So sei zu beachten, dass der „klaglose, unbeanstandete Umgang mit fremden Geldern (...) zu den Kernaufgaben des dienstlichen Pflichtenkreises des Beschuldigten als Zusteller der Österreichischen Post AG zählt“. Und die Disziplinarbehörde müsse zugleich für alle Zusteller der Post AG „Zeichen“ setzen, dass derartige Strafdelikte „unter keinen Umständen toleriert werden können“.
Von der Post AG wollte man die Entscheidung nicht näher kommentieren, es wurde aber darauf verwiesen, dass es sich um einen Einzelfall handle. Der Anwalt des entlassenen Postlers ließ den KURIER wissen, dass auf weitere Rechtsmittel verzichtet werde.