Chronik/Burgenland

Schweifer beruft gegen Urteil

Ex-Begas-Vorstand Reinhard Schweifer legt gegen das erstinstanzliche Urteil vom vergangenen Donnerstag Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, erklärte sein Anwalt Philipp Metlich am Montag gegenüber dem KURIER. Wie berichtet, war Schweifer in einem Fall vom Vorwurf der Untreue freigesprochen, in einem zweiten aber zu neun Monaten bedingt verurteilt worden.

Seit der fristlosen Entlassung als Begas-Vorstand 2012 musste sich Reinhard Schweifer gegen zahlreiche Anschuldigungen wehren. Übrig blieben zuletzt zwei Untreue-Vorwürfe über rund 118.000 Euro, die den 56-jährigen Ex-Kollegen von Rudolf Simandl vor Gericht brachten (Simandl ist wegen Depressionen verhandlungsunfähig). Schweifer habe es unterlassen, so die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Simandls Weisungen an die Personalverrechnung rückgängig zu machen und sei so ab 2006 ebenso in den Genuss ungerechtfertigter Wertanpassungen des Vorstandsbezuges und einer Ausweitung der Prämienbemessungsgrundlage gekommen.

Eine Darstellung, der Schweifer in der Vorwoche im Landesgericht Eisenstadt widersprach. Er habe bloß einen vom Aufsichtsrat „beschlossenen und unterschriebenen Vertrag“ erfüllt, sagte der nunmehrige Unternehmensberater vor dem Schöffensenat unter Richterin Karin Knöchl. Und in seinem emotionalen Schlusswort: „Ich habe mir mein ganzes Berufsleben nichts zuschulden kommen lassen“.

Rückzahlung

Zumindest in einem Punkt konnte das Gericht dem nicht folgen: Zur Wertanpassung der Bezüge wurde Schweifer im Zweifel freigesprochen, weil es im Vertragstext Interpretationsspielraum gebe, fasste die Richterin auch die Aussagen der zuvor gehörten Zeugen – der frühere Begas-Anwalt Werner Dax und Ex-Aufsichtsratsvize Günter Toth – zusammen. Was die Ausweitung der Bemessungsgrundlage betrifft, die zu einer Erhöhung der Prämien führte, fällte das Gericht hingegen einen Schuldspruch und verurteilte Schweifer zu neun Monaten bedingt auf drei Jahre. Zudem müsse er der am Prozess privat beteiligten Energie Burgenland als Begas-Rechtsnachfolgerin die solcherart zu hohe Prämie von 39.088 Euro binnen zwei Wochen zurückzahlen.