Oberwart: 91 Euro Strafe für Schanigarten
Von Peter Sitar
Ein kleiner Tisch und drei Sessel auf der Gasse vor seinem Lokal brachten dem Oberwarter Unternehmer Walter Horvath nun eine Strafe ein. Er sieht das nicht wirklich ein und spricht von einer „Behinderung der Wirtschaft.“ Trotzdem wird er die Strafe – 91 Euro zahlen – und bemüht sich nun um eine Genehmigung von der Gemeinde.
Walter Horvath betreibt in der Bahnhofstraße eine Vinothek. Im Sommer 2011 stellte er einen kleinen Tisch und drei Sessel vor sein Lokal am Gehsteig auf – als Service für die Gäste.
„Dort, wo der Tisch und die Sessel standen ist Privatgrund. Außerdem habe ich mich erkundigt und war der Überzeugung, dass ich auch nach der Straßenverkehrsordnung dafür keine Genehmigung brauche“, erklärt der Unternehmer, der sich bereits im Vorfeld absichern wollte.
Faktum ist, dass er deswegen angezeigt wurde. Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart verhängte eine Strafe, Walter Horvath erhob dagegen beim Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland (UVS) Berufung.
Gehsteig
„Ein Gehsteig ist ein Gehsteig, egal wem er gehört“, stellt dazu der Präsident des UVS, Manfred Grauszer, fest. Und eine Bewilligung für das Aufstellen von Sesseln oder einem Tisch auf einem Gehsteig sei in jeden Fall notwendig. Auch die von Horvath vorgebrachte Bestimmung der Straßenverkehrsordnung, wonach er keine Genehmigung brauche, greife im konkreten Fall nicht, da sie nicht für Schanigärten gelte, so die Begründung des UVS. Aufgrund der herrschenden Gesetzeslage habe der Unabhängige Verwaltungssenat gar nicht anders entscheiden können.
Walter Horvath nimmt das zur Kenntnis, auch wenn er der Meinung ist, eine Verwarnung hätte auch ausgereicht, da er ja der Ansicht war, korrekt gehandelt zu haben: „Ich werde jetzt bei der Gemeinde um Genehmigung ansuchen, meinen Tisch und die Sessel aufstellen zu können.“
Das ist auch für den UVS eine gangbare Möglichkeit. Wenn eine Genehmigung vorliege, sei alles in Ordnung.