Mord: Gärtner verurteilt
Der Fall der 73-jährigen Pensionistin Gertrude R., die im Juli 2006 in Pöttsching (Bezirk Mattersburg) ermordet wurde, ist nun mehr als sieben Jahre nach der Tat endgültig abgeschlossen. Das Urteil der ersten Instanz für den 43-jährigen Mustafa Y. wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt.
Wie der Vizepräsident des Landesgerichtes Eisenstadt, Bernhard Kolonovits, auf Anfrage des KURIER erklärte, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde vom OGH abgewiesen. Das Strafausmaß (der Beschuldigte wurde am Landesgericht Eisenstadt zu 19 Jahren Haft verurteilt) wurde auch bestätigt. Mit Bedachtnahme auf ein anderes Urteil muss Y. nun zu 18 Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe hinter Gitter.
Wie berichtet, wurde Mustafa Y. Ende Mai dieses Jahres von den Geschworenen am Landesgericht Eisenstadt mit 5:3 Stimmen des Mordes an der 73-Jährigen schuldig gesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, Gertrude R., bei der er zuvor Gartenarbeiten durchgeführt hatte, an einem heißen Sommertag im Juli 2006 auf kaltblütige Weise ermordet zu haben. Der Pensionistin wurde in ihrem Wohnhaus mit einem Messer in den Rücken und in den Bauch gestochen und danach die Kehle durchgeschnitten.
Die Anklage hatte sich bei dem Prozess vor allem auf die Auswertung von Teilen eines DNA-Profils gestützt. Die Verteidigerin erklärte, dass sich dadurch aus ihrer Sicht keinesfalls eine eindeutige Täterschaft nachweisen lasse. Y. hatte stets seine Unschuld beteuert.
Gegen die Entscheidung des Landesgerichtes Eisenstadt machten beide Prozessparteien mobil. Staatsanwältin Petra Schweifer hatte Strafberufung eingelegt, sie hatte lebenslange Haft gefordert. Die Anwältin des Beschuldigten, Banu Kurtulan, hatte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht.