Messerstiche im Flüchtlingsheim: "Was passierte in Zimmer 17?"
Vier Männer sind im Zimmer 17 der Flüchtlingsunterkunft in Eisenstadt untergebracht. Auf zwölf Quadratmetern. Für die Betroffenen "keine angenehme Situation", befindet Staatsanwalt Roland Koch. "Da kann es schon zu Konflikten und Auseinandersetzungen kommen."
Am 30. Jänner dieses Jahres dürfte die Situation in Zimmer 17 eskaliert sein: Ein 24-jähriger Iraner soll mehrmals auf einen 26-jährigen Landsmann eingestochen haben. Die Tatwaffe: Ein 31 Zentimeter langes Küchenmesser. Am Dienstag musste sich der 24-Jährige wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
Der Angeklagte soll dem Opfer vier Mal mit großer Wucht in den Rücken gestochen haben. Als das Opfer am Boden lag, habe er einen Stich in Richtung Kopf seines Widersachers geführt. Diesen konnte das Opfer abwehren. Der 26-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen. "Man kann von Glück sprechen, dass er nicht getötet wurde", sagte der Staatsanwalt.
Teilweise geständig
Sein Mandant sei grundsätzlich geständig, sagte Verteidiger Gert Untergrabner. "Eine Tötungsabsicht hatte er nicht." Es handle sich um absichtliche schwere Körperverletzung.
"Er hat mich immer wieder gehänselt, beschimpft und bedroht", versucht sich der Angeklagte zu rechtfertigen. Der Bluttat seien an jenem Tag drei Auseinandersetzungen vorangegangen. "Ich hatte Angst vor ihm und wusste nicht, was ich tue", schildert der Angeklagte.
Auch ein Zeuge – er ist ein weiterer Zimmergenosse – berichtet von ständigen Streiterein. Das spätere Opfer sei wegen "allen Sachen" sehr aufgebracht gewesen. "Es waren viele Kleinigkeiten, die sich da summiert haben. Ich glaube, dass es dem M. (Angeklagter, Anm.) halt gereicht hat", sagt der Zeuge.
Von Provokationen seinerseits will der 26-Jährige, der als Zeuge geladen war, allerdings nichts wissen. Im Gegenteil: Der Angeklagte habe ihn nie schlafen lassen und habe ständig genörgelt. "Warum ist der Angeklagte dann so ausgeflippt", will die Vorsitzende des Geschworenensenates, Richterin Birgit Falb, wissen. "Ich hätte niemals gedacht, dass er so etwas macht", antwortet der Zeuge. Verziehen habe er ihm aber dennoch: "Er ist ein guter Junge."
Ein Geschworenensenat verurteilte den Mann, der bestritt, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.