Gefälschte Unterschriften: Geldstrafe statt Prozess
Von Roland Pittner
Anfang August war die Aufregung in Oberschützen groß. Die SPÖ-Spitzenkandidatin und Vizebürgermeisterin Ingrid Ulreich soll mehrere Unterschriften für ihre Unterstützungserklärungen selbst gesetzt haben. Der Grund: Sie habe zu wenig Zeit gehabt, um die Unterstützer persönlich aufzusuchen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, auch die Wahlbehörde untersuchte den Fall.
Nun sind die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft abgeschlossen. "In sieben Fällen hat die Vizebürgermeisterin die Unterschriften gefälscht", erklärt Staatsanwalt Roland Koch. Der Tatbestand der Urkundenfälschung sei damit erfüllt. Trotzdem gibt es anstatt eines Strafprozesses ein Angebot für eine Diversion für die Lokalpolitikerin. "Ohne förmliche Anklage haben wir Frau Ulreich eine Geldstrafe geschickt, die sie annehmen kann. Falls nicht, kommt es zu einem Strafprozess", erklärt Staatsanwalt Koch. Die Höhe der Strafe werde nicht bekannt gegeben.
Diversion
"Die Sache ist damit abgeschlossen", sagt Ingrid Ulreich im KURIER-Gespräch. Sie will die Strafe bezahlen. Für Ulreichs Anwalt Werner Dax ist diese Lösung die beste. Es gibt keine Hauptverhandlung, wo sie eventuell verurteilt werden würde. Strafrechtliches Verhalten sehe er keines, Ulreich habe nicht versucht zu manipulieren. Sie habe in manchen Dingen nur "zu spät nachgedacht". Solche Diversionen seien nicht unüblich bei Urkundenfälschungen. "Es wurde die bisherige Persönlichkeit der Beschuldigten berücksichtigt und die Stresssituation in der sie gestanden haben muss", meint Koch.
Wahlbehörde
Für die Gemeinderatswahl ändere sich nichts, bestätigt Ulreich. "Wir haben ein tolles Programm für Oberschützen", sagt die Kommunalpolitikerin. Bei der Wahlbehörde habe sie "relativ schnell alles geklärt", wie sie sagt. Den verbesserungswürdigen Mangel, die gefälschten Unterschriften, habe sie ausgebessert. "Ich habe alle Unterschriften im Original mit Vollmachten nachgebracht", erklärt Ulreich. Ihre Kandidatur werde wie geplant über die Bühne gehen.
Konsequenzen bis auf die Geldstrafe gebe es keine. "Es gibt keine Vorstrafe oder eine Verurteilung", erklärt Anwalt Dax, der mit dem Ergebnis zufrieden ist.