Flugrettung: Gericht gibt ÖAMTC recht, Land wartet ab
Von Thomas Orovits
Das burgenländische Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat am Donnerstag in der Causa Flugrettung zum zweiten Mal gegen das Land entschieden und dem ÖAMTC abermals recht gegeben.
Im August hatte das LVwG unter Vizepräsident Thomas Giefing den Zuschlag des Landes an die Martin Flugrettung GmbH von Roy Knaus aufgrund eines Formalfehlers aufgehoben. Als das Land daraufhin den Flugrettungsdienst für zwei Stützpunkte neu ausschreiben wollte, statt den unterlegenen ÖAMTC – er ist seit 2006 in Oberwart stationiert – zu betrauen, schaltete der Club erneut das Gericht ein.
Land wartet auf Empfehlung
Dass es mit dem ÖAMTC nur einen verbliebenen Bieter gebe, sei kein Grund für eine Neuausschreibung, urteilt das LVwG nun: „Das Verbleiben nur eines Angebots (...) stellt somit weder einen gesetzlichen noch einen den Ausschreibungsbedingungen entsprechenden Widerrufsgrund dar“. Und: „Somit ist das gegenständliche Vergabeverfahren fortzuführen“.
Ob der ÖAMTC damit direkt zum Zug kommt, ließ das Land Donnerstagabend offen. „Selbstverständlich“ nehme man die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis, hieß es in einer Stellungnahme. Der für das Vergabeverfahren verpflichtete Wiener Rechtsanwalt Claus Casati „wurde beauftragt, eine Empfehlung auszuarbeiten und dem Land bis nächste Woche vorzulegen“. Auf dieser Basis werde das Land „die weitere Vorgehensweise festlegen“. Jedenfalls muss das Land dem ÖAMTC 7.114 Euro Gerichtskosten ersetzen. Die ÖVP fordert LH Doskozil auf, „seine Niederlage einzusehen und die bewährte Christophorus-Flugrettung in Ruhe weiterarbeiten zu lassen“.