Chronik/Burgenland

Disput um Anzeige gegen Richterin

Der KURIER-Bericht über Paul Kamper, der vor Gericht um das Besuchsrecht für seine beiden kleinen Söhne kämpft, schlägt Wellen. Wie berichtet, wandte sich der Burgenländer an den Verein "Väter ohne Rechte", weil er der Ansicht ist, dass das Bezirksgericht Eisenstadt seinen Fall unnötig in die Länge ziehe. Während einer Verhandlung sei die Angelegenheit dann eskaliert. Die zuständige Richterin soll die 82-jährige Mutter Kampers verbal attackiert haben. Der Verein "Väter ohne Rechte" erstattete daraufhin Strafanzeige gegen die Bezirksrichterin wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch.

Gerichtssprecher Bernhard Kolonovits hatte die mutmaßlichen Attacken seiner Kollegen auf KURIER-Anfrage zurückgewiesen. Nun hat sich in dieser Causa auch Richter Wolfgang Rauter zu Wort gemeldet. "Es ist unbestritten, dass Vater und Mutter die gleichen Rechte betreffend ihrer Kinder haben sollen. Vernünftige Eltern regeln die Kindesrechte auch in diese Richtung", sagt Rauter. Sorgerechtsstreitigkeiten zählten zu den schwierigsten Entscheidungen in der gerichtlichen Praxis.

Prüfung

Gerade die vom Verein angegriffene Richterin sei dafür bekannt, dass sie sehr gewissenhaft und stets um das Wohl der Kinder bemüht ist. Eine Strafanzeige gegen einen Richter, um vermeintliche Verfehlungen aufzuzeigen, sei nicht der übliche Weg, "ich halte ihn aber für vertretbar. Doch wenn diese Strafanzeige unrichtige Vorwürfe beinhaltet, dann öffentlich bekannt gemacht wird und nur dem Zweck dient, einen Verein bekannt zu machen oder eine für den Anzeiger günstige Entscheidung zu erzwingen, stellt dies den Tatbestand der Verleumdung dar", geht Rauter mit dem Verein hart ins Gericht.

Der Obmann des Vereins "Väter ohne Rechte", Martin Stiglmayr, hält die Anzeige weiterhin für berechtigt. "Das Verhalten der Richterin war nicht standesgemäß. So geht man nicht mit Menschen um", erklärt Stiglmayr. Er habe schon oft genug erlebt, wie Richter mit verzweifelten Vätern verfahren. "Den Richtern wird halt immer mehr geglaubt als den Vätern", so Stiglmayr. Rauter fordert jedenfalls die Dienstaufsicht auf, zu prüfen, ob der Richterin Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse die Staatsanwaltschaft eine Verleumdungsklage gegen Stiglmayr einbringen.