Chronik/Burgenland

Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister

 „Bürgermeister Georg Rosner hat nicht nur wiederholt dem Gemeinderat die Unwahrheit gesagt, sondern verstößt durch diese Vorgangsweise anscheinend laufend gegen geltende Gesetze“, erklärt SPÖ-Stadtrat Ewald Hasler in einer Aussendung. Deshalb hat er gemeinsam mit seinem Parteikollegen Alexander Baliko sowie Christian Benedek und Barbara Benkö-Neudecker von der FPÖ eine Aufsichtsbeschwerde bei der Gemeindeabteilung eingebracht. Rosner (ÖVP) soll den Stadt- und Gemeinderäten regelmäßig die Möglichkeit zur Einsicht in Akten und Unterlagen verwehrt haben. Die Gemeinderäte könnten sich unter diesen Umständen nicht ordentlich auf die Sitzungen vorbereiten, meint der Stadtrat. Auch die Grüne-Gemeinderätin Maria Racz steht „in dieser Sache“ hinter ihren Kollegen. „Der Bürgermeister verlässt sich auf seine absolute Mehrheit und hält es nicht für notwendig, die anderen Fraktionen ernsthaft einzubinden“, meint Racz.

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Ein weiterer Punkt der Beschwerde ist die Amtsenthebung der ehemaligen Amtsleiterin Katja Massing. Hier fordern die Oppositionspolitiker auch eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde, ob die Amtsenthebung rechtens war. Die Protokollierung der Sitzungen wird ebenfalls kritisiert, da „wichtige, die Entscheidung beeinflussende oder diese nachvollziehbar machende Argumente der Opposition oft nicht angeführt werden“, sagt Hasler.

„Ich habe allen Fraktionen zweieinhalb Jahren die Hand ausgestreckt, aber es wird nur Fundamentalopposition gemacht“, sagt Rosner, der eine absolute Mehrheit im Gemeinderat hat. Als Beispiel nennt er die Parkraumbewirtschaftung, die von der SPÖ mehrmals kritisiert wurde. „Es gab 17 Sitzungen dazu, Inputs der SPÖ haben wir berücksichtigt. In der Gemeinderatssitzung wissen sie dann von nichts und stimmen dagegen“, sagt Rosner. Er achte auf Transparenz bei seiner Arbeit: „Meine Tür steht immer für alle offen“.

Laut Brigitte Novosel von der Gemeindeabteilung ist die Aufsichtsbeschwerde bereits eingelangt und wird nun bearbeitet. Die Vorgangsweise ist in der Gemeindeordnung geregelt. „Der Bürgermeister hat nun ein Stellungnahmerecht und dann kann der Beschwerdeführer noch eine Stellungnahme abgeben, danach gibt es eine Beurteilung“, sagt Novosel.