APA-OTS/Chronik

Prozessfinanzierer EAS geht erneut gegen illegale Glücksspielanbieter vor

Die Folgen der Corona-Krise spielen Online-Glücksspielanbietern in die Karten. Geschlossene Casinos, fehlender sozialer Kontakt oder Einkommensausfälle, so wird die Tür für Online-Casinos geöffnet. Die Umsätze der nicht legalen Glücksspielanbieter gehen rasant durch die Decke, täglich werden rund 400.000 Euro auf österreichischen Glücksspiel-Portalen verspielt. Die dabei nicht vorhandenen Limits der illegalen Online-Casinos bringen österreichischen Spielern täglich große Verluste und die Zahl der Geschädigten steigt. Der Prozessfinanzierer EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG erhöht jetzt wieder den Druck auf die Online-Casinos und ruft Geschädigte auf, sich zu melden.

Guten Chancen auf Entschädigung

„Wir wissen, wovon wir reden, seit über zwei Jahrzehnten setzen wir - spezialisiert auf die Abwicklung von Massenschäden – Ansprüche für Geschädigte erfolgreich und effizient durch“, so EAS-Vorstand Manfred Räder. Die finanzielle Last, ein Verfahren selbst zu führen, ist hoch. Durch den Prozessfinanzierer tragen Geschädigte bis auf eine geringe einmalige Bearbeitungsgebühr keine weiteren Kosten und kein Risiko. Nur im Erfolgsfall erhält die EAS für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Erfolgsbeteiligung.

Bereits große Erfolge im Kampf gegen illegale Online-Casinos

Und die Bilanz spricht für sich. „Für über 500 Geschädigte haben unsere Experten und von der EAS engagierte Fachanwälte bereits sehr gute Ergebnisse erzielt. Das waren über 100 erfolgreich geführte Verfahren gegen Online-Casinos in den letzten zwei Jahren. In anderen Fällen wurden Vergleiche geschlossen“, so Rädler. Die EAS hat damit nicht nur die finanzielle und personelle Stärke, um gegen Online-Casinos vorzugehen. Sondern in erster Linie großes Know-How in dieser Causa, um für Geschädigte das Maximum an Entschädigungszahlungen herauszuholen.

Beste Konditionen und Erfolgsaussichten für Geschädigte

Der Prozessfinanzierer und die beauftragten spezialisierten Anwälte läuten nun die zweite Runde im Kampf gegen illegale Online-Casinos ein. Die Türen der EAS sind für Geschädigte damit wieder geöffnet. Weitere Geschädigte werden ab sofort wieder bis zum Erreichen einer Streitwertgrenze von 10 Mio. Euro, nach Prinzip „first come-first serve“ aufgenommen.

Damit der Prozess kein weiteres Glücksspiel für die Geschädigten wird, tragen diese keine Kosten. Nur im Erfolgsfall erhält die EAS für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote. Und diese wurde von ursprünglich 40% nochmals auf 27 % gesenkt. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung vor Klagseinbringung reduziert sich die Beteiligungsquote sogar auf 10%. „Warum wir Geschädigten die besten Konditionen am Markt bieten können? Weil wir aufgrund der zahlreichen Verfahren, die wir bereits geführt haben wissen, wie wir gerichtlich am besten und effizientesten gegen die Online-Casino-Anbieter vorgehen müssen“, erklärt Rädler das "Rundum Sorglos Paket" der EAS.

Aufruf an Geschädigte

Auch rückwirkend können bei der EAS Klagen für Verluste bis 1.1.2000 eingereicht werden. Damit die EAS tätig wird, müssen Geschädigte folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Verluste wurden bei einem Anbieter ohne österreichische Glücksspiel-Lizenz (trifft auf alle Online-Casinos bis auf win2day zu) erlitten.
  • Der Nettoverlust (gesamte Verlustsumme unter Einberechnung aller Verluste und Gewinne) beträgt mindestens 20.000 Euro bei einem Anbieter.
  • Die Verluste wurden bei Online-Glücksspiel (beinhaltet auch Online-Poker, aber keine Sportwetten) erlitten.

Erfüllen Geschädigte diese Voraussetzungen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme bei der EAS. Um jeden Fall eingehend zu prüfen, veranschlagt die EAS eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 90 Euro.

Ohne Lizenz kein gültiger Vertrag

Die meisten Online-Casinos bieten ihre Dienste illegal an, denn in Österreich herrscht das Glücksspielmonopol, welches allein dem Bund die Durchführung von Glücksspielen erlaubt. Die rechtliche Lage ist grundsätzlich klar, ohne gültige Lizenz entsteht auch kein gültiger Vertrag zwischen Spielern und Anbietern. „Den einzigen Fehler, den Sie machen können, ist nichts zu tun!“ so der vom Prozessfinanzierer EAS beauftragte Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl. Die Chancen für Geschädigte stehen gut, die erlittenen überwiegend sehr hohen Verluste zurückfordern.