Dieser Fall hat weit über Oberösterreich hinaus für Schlagzeilen gesorgt: Der frühere Bürgermeister von Scharten, Jürgen H., ist rechtskräftig verurteilt, seine Amtsleiterin schon als Gemeinderat in den Jahren 2014 und 2015 sexuell belästigt und danach als Bürgermeister dreimal vergewaltigt zu haben. Darüber hinaus wurde er verurteilt, weil er die Frau 2019 noch dazu verleumdet hat.
Sieben Jahre Haft hat der ÖVP-Politiker dafür ausgefasst. Sein Opfer brachte beim zuständigen Amtshaftungsgericht eine Amtshaftungsklage gegen die Gemeinde ein, mit der die Frau Schadenersatz gefordert hat, ebenso wie die Feststellung, dass die Gemeinde auch für künftige Schäden der Frau hafte.
"Fürsorgepflichten verletzt"
Begründet hat die Frau den Antrag damit, dass "die Gemeinde als Dienstgeberin für die Handlungen des von ihr eingesetzten und mit der Wahrnehmung der Fürsorgepflichten betrauten sowie gegenüber den Gemeindebediensteten weisungsbefugten Bürgermeister einzustehen habe".
Neben dem Streitwert von über 73.000 Euro waren weitere 20.000 Euro eingeklagt, ebenso die Differenz zwischen dem Frühpensionsbezug und dem Amtsleitergehalt der heute knapp über 50 Jahre alten Frau.
Das Erstgericht hatte damals entschieden, dass die Gemeinde für die Vergewaltigungen, die der Bürgermeister nach seinem Amtsantritt begangen hatte, haftbar gemacht werden könne.