Im Prozess rund um eine Messerattacke in einem Wiener Beisl ist Dienstagabend ein 40-Jähriger wegen zweifachen Mordversuchs und absichtlich schwerer Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem wurde der Mann in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Er soll in dem Lokal in Margareten auf drei Gäste losgegangen sein. Der Mann schnappte sich laut Anklage nach einem Streit die Waffe von der Schank und stach auf die Männer ein.
Vorgeworfen war dem Mann ursprünglich dreifacher Mordversuch, in einem Fall verwarfen die Geschworenen, dass es sich um ein vorsätzliches, versuchtes Tötungsdelikt handelte. Die Laienrichter werteten die dritte Attacke als absichtlich schwere Körperverletzung. Zudem muss er den drei Opfern mehr als 14.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 40-Jährige meldete volle Berufung an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Am Ende der Verhandlung entschuldigte er sich bei den verletzten Männern. "Es war nie meine Absicht, jemanden zu töten, das ist absurd", so der 40-Jährige. Er könne sich nicht erklären, warum das so eskaliert ist.
Persönlichkeitsstörung
Mildernd wurde gewertet, dass es sich in zwei Fällen um einen Versuch handelte, dass aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums seine Dispositionsfähigkeit vermindert war und dass er ein Geständnis ablegte. Erschwerend waren die zahlreichen Vorstrafen, der schnelle Rückfall nach einer Haftentlassung im Jänner und die Verwendung einer Waffe.
Der Angeklagte bekannte sich am ersten Verhandlungstag im August des Mordversuchs nicht schuldig, gab aber die Körperverletzungen zu. Er konnte sich aufgrund seiner Alkoholisierung und seines Drogenkonsums nur noch lückenhaft an den Abend erinnern. "Mir fehlt die konkrete Erinnerung", sagte er beim Prozessauftakt. Aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, die mit der Gefahr verbunden ist, dass der 40-Jährige auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Straftaten begeht, wurde der Wiener nach einem Gutachten des Sachverständigen Peter Hofmann zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach Paragraf 21/2 Strafgesetzbuch eingewiesen.