Ab 2014 dürfen Apotheken rezeptfreie Arzneimittel versenden

Ab 2014 dürfen Apotheken rezeptfreie Arzneimittel versenden
Apothekerverband will zentrales System mit Online-Bestellung und Abholung in Apotheke nach Wunsch einrichten.

Ab 2014 werden auch österreichische Apotheken rezeptfreie Arzneimittel versenden dürfen – dies sieht eine EU-Richtlinie vor. Derzeit ist der Versand von in Österreich zugelassenen, rezeptfreien Arzneimitteln zwar durch eine in einem EU-Land zugelassene Apotheke aus dem Ausland erlaubt, aber noch nicht durch Apotheken in Österreich selbst. Deshalb erfolgt der Versand derzeit ausschließlich aus Nachbarländern wie z.B. Tschechien nach Österreich.
„Wir haben Bedenken, dass das Arzneimittel zum Konsumgut verkommt“, sagt Christian Müller-Uri, Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes, die Interessensvertretung der selbständigen Apotheker.
Der Apothekerverband präsentierte auf der Apothekertagung in Saalfelden ein eigenes, alternatives Projekt einer Online-Plattform: „Apotheke bereit“: Dabei soll auf einer Internet-Seite das gesamte Angebot der teilnehmenden Apotheken detailliert präsentiert werden. Der Kunde soll sich die gewünschten Artikel auswählen („Click & Collect“) und an eine Apotheke seiner Wahl zustellen lassen. Das System zeigt dann den Preis der Produkte in der gewünschten Apotheke an. „Mit diesem System können wir im Internet unsere große pharmazeutische Kompetenz präsentieren, die Kunden bei der Abholung in der Apotheke aber trotzdem beraten“, so Müller-Uri.
In einem ersten Schritt sollen 400 der 1330 heimischen Apotheken von dem Projekt überzeugt werden. Solche Systeme bestehen bereits in Großbritannien und Dänemark sowie auch in Teilen Deutschlands. Die Kombination Internet und stationäre Apotheke komme den Wünschen vieler Konsumenten entgegen, dies würden Studien zeigen, so Müller-Uri.

Versandapotheken würden nur über den Preis gehen - amtlich festgesetzte Höchstpreise können unterschritten werden –, „aber das Gros der Menschen will die seriöse Beratung“. Außerdem könnten bei einem Versand „leichter (gefälschte, Anm.) Medikamente eingeschleust werden“. Die genauen Bestimmungen für den Online-Handel müssen erst in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt werden - etwa, welche Anforderungen für den Transport gelten. Müller-Uri: „Aus Sicht des Patientenschutzes müssen die Auflagen dieselben sein die auch für den Großhandel und die stationären Apotheken gelten. Es muss strenge Anforderungen im Sinne der Arzneimittelsicherheit geben. “

Persönlicher Bedarf

Ein Diskussionspunkt ist auch die Menge, die von einem Präparat bestellt werden darf: „Das darf den persönlichen Bedarf – in etwa drei Packungen pro Arznei – nicht übersteigen.“

Übrigens würden sich schon jetzt Kunden von Versandapotheken die rezeptfreien Medikamente aus ihrer nächstgelegenen Apotheke abholen: „Und zwar dann, wenn sie bei der Zustellung nicht zuhause sind und sich das Packerl vom Postpartner holen müssen.“ Und der ist immer öfter – eine Apotheke. Müller-Uri: „Da ist dann wenigstens eine gute Lagerung der Medikamente gesichert.“ Ob dies auch bei Postpartnern, die keine Apotheken sind, der Fall ist, das sei die Frage, so Müller-Uri.

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