Vereinfachung der Steuergesetze gefordert

Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT)
Die Steuergesetze ändern sich laut dem Wirtschaftstreuhänder Hübner alle 14 Tage. Er fordert auch die Zusammenlegung der Krankenkassen.

Die überbordende Bürokratie setzt vielen heimischen Unternehmen schwer zu. So ist es kein Wunder, dass Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT), eine Entschlackung der Regelungen und Gesetze fordert.

"Es war schon einmal lustiger, Unternehmer zu sein. Ich habe noch nie so viele pessimistische Reaktionen von gestandenen Unternehmern erlebt", sagt Hübner im Gespräch mit dem KURIER. "Es gibt Unternehmer, die sagen zu mir, ich hätte ein paar Millionen zu investieren, aber ich überlege mir, ob ich das in Österreich mache." Nachsatz: "Die Überregulierung hat einen Grad erreicht, der nicht mehr hinzunehmen ist."

In den vergangenen 15 Jahren gab es 422 Gesetzesänderungen in Sachen Steuern und Abgaben. "In den wichtigsten Steuergesetzen haben wir alle 14 Tage eine Änderung", weiß der Experte. "Durch diese kurzfristigen Änderungen kommen beide Seiten nicht mehr mit – weder die Finanzbehörden noch die Steuerberater." Allein im Einkommensteuergesetz gab es 101 Neuerungen.

Ein Dickicht

Fakt ist: Ohne Steuerberater kann heute auch die kleinste Firma ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Darüber müssten sich die Steuerberater eigentlich freuen, weil ihre Kassen dadurch heftig klingeln.

"Nein, wir freuen uns nicht. Wir wünschen uns eine Vereinfachung, weil unsere Klienten an die Grenzen kommen, dass sie unsere Dienstleistungen überhaupt noch bezahlen können", sagt Hübner. "Alleine in der Lohnverrechnung gibt es je nach Kollektivvertrag und Tätigkeit rund 500 Einstufungsgruppen, das hat sich regelrecht zu einer Wissenschaft entwickelt." Der KWT-Chef plädiert für eine radikale Reduktion auf 10 bis 20 Einstufungsgruppen. Denn auch die Finanzbeamten würden unter dem Dickicht der Einstufungen leiden.

"Es muss doch möglich sein, dass die Lohnabgaben nicht wie jetzt von fünf verschiedenen Stellen eingehoben werden", sagt Hübner. "Wir schlagen eine Zusammenfassung aller Lohnabgaben zu einer Dienstgeber-Abgabe vor, die von einer zentralen Stelle abgewickelt wird." Derzeit heben unter anderem die Gebietskrankenkassen, die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Gemeinden Abgaben ein. Zahlt eine Firma verspätet ein oder werden Zahlungspflichten übersehen, drohen auch schnell hohe Strafen.

"Die neun Gebietskrankenkassen und fünf Betriebskrankenkassen sollten zusammengelegt werden, das ist ein Gebot der Stunde", sagt der Steuerexperte. "Das kostet zwar etwas, aber die Strukturreform muss bei den Sozialversicherungen beginnen." Ginge es nach seinen Plänen, so sollte es künftig nur drei Beitragsgruppen in der Sozialversicherung geben: Dienstnehmer, Unternehmer und Selbstständige sowie Pensionisten.

Erleichterungen

Der Wirtschaftstreuhänder fordert für Firmengründer Erleichterungen, sprich eine deutliche Senkung der Sozialversicherungsbeiträge vor allem in den verlustreichen Anfangsjahren. "Im dritten Jahr nach der Gründung kommt es oft zu Nachzahlungen bei der Sozialversicherung und zugleich zu höheren Vorauszahlungen, was eine erhebliche Belastung für die Unternehmer bedeutet", sagt der Fachmann.

Da kommt die geplante Start-up-Initiative und Reform der Gewerbeordnung der Regierung wie gerufen. Wer innovative Technologie-Unternehmen gründet, soll künftig gefördert werden.

"Für die ersten drei Mitarbeiter werden in den ersten drei Jahren die Lohnnebenkosten gefördert", kündigte Kanzler Christian Kern kürzlich an. Im Gründungsjahr übernimmt der Staat sogar zur Gänze die Arbeitnehmeranteile an den Lohnkosten.

Und bereits im Herbst will die Regierung eine Novelle der Gewerbeordnung vorlegen. "Die beiden Initiativen hören wir mit Interesse und Wohlgefallen. Die Stoßrichtung ist jedenfalls zu begrüßen", sagt Hübner. "Es ist jetzt allerdings noch abzuwarten, wie sich die Durchführung konkret gestalten wird."

Kommentare