VW-Dieselaffäre: Erst rund 26.000 Autos nachgerüstet

Freigabe für Rückruf der betroffenen VW-Modelle läuft sehr zäh
VW-Besitzer gewinnt Prozess gegen VW-Händler, aber der zugesprochene Schadenersatz ist ihm zu niedrig.

Viele österreichische Besitzer von Fahrzeugen der VW-Gruppe warten nach wie vor auf den Rückruf bzw. die Nachrüstung ihres Fahrzeuges. Grund ist der weitläufige Abgasskandal. Rund 388.000 Autos des VW-Konzerns mit dem Motorenmodell EA189 sind hierzulande von der Abgas-Software-Manipulation betroffen. Erst 51.000 Pkw wurden bisher für den Rückruf in die Werkstätten freigegeben, bestätigt der Salzburger Generalimporteur Porsche Holding dem KURIER, bei 51 Prozent dieser Fahrzeuge wurde das "Problem" bereits behoben. Unterm Strich sind das bisher nur rund 26.000 Fahrzeuge. Das scheint ein enger Wettlauf mit der Zeit zu werden.

Denn: "Ziel ist es nach wie vor, dass technische Lösungen für alle Modell- und Motorvarianten noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen", sagt Richard Mieling, Sprecher der Porsche Holding, zum KURIER. "Das Update dauert rund 20 Minuten und verläuft nach bisherigen Erfahrungen ohne Probleme. Es gibt seitens der Kunden so gut wie keine Reklamationen."

Laut Gesetzeslage sind Fahrzeughalter sogar verpflichtet, einem Rückruf zu folgen und dem Hersteller eine Behebung eines Mangels zu ermöglichen. Neben dem VW-Modell Amarok, bei dem bereits 89 Prozent der betroffenen Fahrzeuge umgerüstet sind, sind auch schon Modellvarianten von Audi (A4, Q5, A5 und A6), von VW (Golf, Touran, Tiguan, Scirocco, Jetta, Passat und Caddy) sowie diverse Skodas und Seats für den Rückruf vom deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) freigegeben worden. "Welche Modellvarianten als nächste zur Umrüstung gelangen, ist uns nicht exakt bekannt", gibt die Porsche Holding zu.

Richard Mieling räumt auch ein, "dass es vereinzelt Klagen von Kunden gegen heimische Händler der VW-Marken gibt". Diese Autobesitzer verlangen die Rücknahme der Fahrzeuge durch die Händler, weil sie über die Beschaffenheit der Pkw falsch informiert bzw. angeblich getäuscht wurden. Oder anders gesagt: Sie wollen kein Fahrzeug fahren, das mehr Stickoxide rausbläst, als ihnen ursprünglich mitgeteilt wurde.

Pyrrhus-Sieg?

Zwei Autobesitzer haben bisher in erster Instanz gegen ihren Händler gewonnen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig und eher nur eine Art Pyrrhus-Sieg. Das erste Urteil hat Anwalt Michael Poduschka, der 50 Betroffene vertritt, im Juni 2016 erstritten. Sein Klient zahlte 2014 für einen VW Touran 31.750 Euro, das Gericht sprach ihm aber nur 23.000 Euro plus 2000 Euro Zinsen zu – gegen Rückgabe des Pkw. Der Rest wurde für die zwischenzeitliche Benutzung des Autos vom Gericht abgezogen. Der Händler hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

"Auch wir haben gegen das Urteil berufen", sagt Anwalt Poduschka zum KURIER. "Es wurde zu viel für die Benutzung abgezogen. Aus unserer Sicht sind nicht mehr als 8000 Euro, sondern nur 3000 Euro vom Kaufpreis abzuziehen." Die anderen Verfahren laufen noch.

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