Urteilsveröffentlichung

Urteilsveröffentlichung
Leitender Oberstaatsanwalt HR Dr. Werner Pleischl zu Unrecht beschuldigt

Das Landesgericht Linz hat durch den Einzelrichter Mag. Alfred Pfeisinger am 6. September 2012 (26 Hv 53/12g) rechtskräftig festgestellt, dass der Kurier durch den Artikel mit der Überschrift "Die Streichliste des Chefanklägers" in der Ausgabe vom 6. Juli 2011, sowie ab 5. Juli 2011 auch auf der Website "kurier.at", und durch den Artikel mit der Überschrift "Lind & Co. Im Schatten der Justiz" in der Ausgabe vom 10. Juli 2011, sowie ab 9. Juli 2011 auch auf der Website "kurier.at", jeweils den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede nach § 6 Abs 1 MedienG hergestellt hat, indem er dem LOStA HR Dr. Werner Pleischl amtsmissbräuchliches Vorgehen im Zusammenhang mit einer unterlassenen Anklageerhebung gegen „gute Bekannte" ohne sachliche Begründung und auf Intervention Dritter vorgeworfen und LOStA HR Dr. Werner Pleischl dadurch der strafbaren Handlung des Amtsmissbrauches schuldig und als Täter hingestellt hat (§ 7b Abs 1 MedienG).

Tatsächlich entspricht es nicht den wahren Gegebenheiten, dass LOStA Werner Pleischl das Verfahren gegen „gute Bekannte" über Intervention Dritter ohne sachliche Gründe eingestellt hätte.

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