Kartellgesetz: Klage auf Schadenersatz wird erleichtert

Kartellgesetz: Klage auf Schadenersatz wird erleichtert
Novelle sieht Änderung der Beweislast und Offenlegung der Beweismittel vor.

Wer durch Preisabsprachen einen finanziellen Schaden erlitten hat, kann künftig seine Ansprüche leichter vor Gericht geltend machen. Die geplante Novelle zum Kartellgesetz beseitigt eine Reihe von Hürden, die Schadenersatzverfahren nach Kartellverstößen bisher behinderten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des Justizministeriums ist noch bis 5. Oktober in Begutachtung.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Beweislastumkehr bei Kartellverstößen, eine Offenlegung der Beweismittel sowie eine Verlängerung der Verjährungsfrist vor. Das Gericht kann künftig grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Kartell einen Schaden verursacht hat, die betroffenen Firmen müssen die Ansprüche der Geschädigten widerlegen.

Offenlegung

Die Geschädigten können eine Offenlegung von Beweismitteln aus dem Verfahren verlangen. Damit kann der Schaden, etwa entgangene Gewinne, genau berechnet werden. Auch die Offenlegung von vertraulichen Informationen kann unter bestimmten Umständen erzwungen werden. Schadenersatzansprüche sollen nicht mehr schon nach drei, sondern erst nach fünf Jahren verjähren, wodurch Geschädigten mehr Zeit für Klagen eingeräumt wird. Das Justizministerium stellt sich daher auf mehr Schadenersatzklagen ein, rechnet aber wegen der Reform mit kürzeren Verfahren.

Um Kartelle überhaupt wirksam aufzuspüren, erhalten die Behörden mehr Ermittlungsbefugnisse. Sie dürfen bei Hausdurchsuchungen künftig auch auf Daten zugreifen, die auf externen Servern gespeichert sind. Wird der Datenzugriff verweigert, drohen empfindliche Strafen.

Zweckbindung

Arbeiterkammer und Pensionistenverband pochen darauf, dass Teile der wegen Preisabsprachen verhängten Bußgelder zum Ausbau des Konsumentenschutzes zweckgewidmet werden. Die Geschädigten von Kartellrechtsverstößen seien in erster Linie Konsumenten, die die höheren Preise schlucken müssten.

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