Sechs Fragen zum Arbeitsvertrag

Chaos im Arbeitsvertrag?
All-in-Klauseln, Konkurrenz-Regelungen, Arbeitsort – wer einen neuen Job annimmt, sollte genau lesen, was im Arbeitsvertrag geregelt wird. Nicht selten fallen die Klauseln nachteilig für den Neuen aus.

1. Kriegt jeder einen Arbeitsvertrag?

Nein. "Verpflichtend ist nur der Dienstzettel", sagt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer Wien (AK). Der Dienstzettel deckt die 13 wichtigste Punkte der Zusammenarbeit zwischen Firma und Arbeitnehmer ab, wie etwa Grundgehalt, Sonderzahlungen, Kündigungsfrist oder die Normalarbeitszeit.

2. Was steht dann im Arbeitsvertrag?

"Arbeitsverträge sind meist umfangreichere Werke. Da wird alles reingeschrieben, was gut und böse ist, da gibt es keine gesetzlichen Inhaltserfordernisse. Er wird von Arbeitgebern genutzt, um zwar zulässige, aber für den Arbeitnehmer oft nachteilige Klauseln reinzuschreiben", so Holzbauer. Sie empfiehlt, den Vertrag genau zu lesen oder von der Fachgewerkschaft oder AK prüfen zu lassen. Denn was man einmal unterschrieben hat, gilt für die Dauer des Dienstverhältnisses. "Viele nehmen sich Bedenkzeit, um den Vertrag zu prüfen."

3. Welche Klauseln sind tückisch?

Genau lesen sollte man Passagen zum Arbeitsort, All-in-Vereinbarungen, die Konkurrenzklausel-Regelung und Verfallsbestimmungen. Bei All-in-Verträgen muss heute das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit klar ausgewiesen sein – früher reichte eine Gesamtsumme. Seit 2016 dürfen Konkurrenzklauseln auch nur mehr für Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von mindestens 3240 Euro brutto vereinbart werden. Ebenfalls wichtig: der Arbeitsort. "Bei einem Unternehmen mit mehreren Standorten sollte der Arbeitnehmer auf die Festlegung eines konkreten Arbeitsortes achten. Fehlt der Passus, kann der Arbeitgeber den Wechsel zwischen den Unternehmensstandorten verlangen", heißt es vom Personaldienstleister Robert Half.

4. Welchen Einfluss hat man als Arbeitnehmer auf den Vertrag?

"Wenn man gute Argumente hat, kann man verhandeln." Die Verhandlungsposition hänge von der zu besetzenden Stelle und der Anzahl der Bewerber ab. Sehr oft würden Arbeitgeber zudem Vertragsmuster verwenden, die nicht individualisiert seien – hier lohne sich eine Anpassung durch den Arbeitnehmer.

5. Gibt es Klauseln, an denen man nicht rütteln kann?

"Rütteln kann man an allem, ein Vertrag ist zu vereinbaren", so Holzbauer. Beide Seiten müssen dem Inhalt letztlich zustimmen.

6. Ist ein Vertrag immer schriftlich?

Nicht unbedingt, er kann auch mündlich vereinbart werden. Das sei aber nicht zu empfehlen. "Das Vereinbarte ist nicht beweisbar." Fordert man einen schriftlichen Vertrag oder Änderungen eines solchen, "sollten sich Bewerber keine Sorgen machen, dass ihr Anliegen auf eine negative Reaktion des Unternehmens stößt. Vor allem dann nicht, wenn die Forderungen in einem freundlichen und verbindlichen Ton vorgebracht und mit guten Argumenten untermauert werden", heißt es von Robert Half. "Das signalisiert dem Arbeitgeber Gesprächskompetenz und Zielstrebigkeit."

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