Benachteiligt im Job: Wie man sich wehrt

Die Stellenausschreibung richtet sich nur an ein Geschlecht, bei der Beförderung wird der männliche oder weibliche Kollege bevorzugt und dein Gehaltsvergleich zeigt haushohe Unterschiede. Was tun?

Benachteiligungen am Arbeitsplatz wegen des Geschlechts muss man sich nicht gefallen lassen. Und es bekommt Firmenchefs nicht gut, wenn sie sexistische Aussagen machen. Denn das Bewusstsein für Ungleichbehandlung wächst. Das hat auch der Chef der Werbeagentur Saatchi & Saatchi zu spüren bekommen. Kevin Roberts hat Frauen in einem Interview Karriereambitionen abgesprochen und gesagt, er habe keine Zeit, sich um Gleichstellungsfragen zu kümmern. Roberts hat das seinen Job gekostet.

Wann wird man diskriminiert?

Sexuelle Diskriminierung beginnt bereits bei der Bewerbung, etwa, wenn nur ein Koch gesucht wird, aber keine Köchin. Bekommt jemand einen Job aus diesem Grund nicht, obwohl bestqualifiziert, kann er sich wehren. Die Verwaltungsstrafe bei diskriminierenden oder nicht geschlechtsneutral formulierten Stelleninseraten beträgt bis zu 360 Euro. Benachteiligungen wegen des Geschlechts passieren freilich auch bei der Beförderung sowie beim Gehalt, wenn zum Beispiel Frauen weniger Geld für die gleiche Arbeit bekommen als Männer. "Hier können Einkommensberichte helfen", sagt Sandra Konstatzky, Bereichsleiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft und Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmern müssen die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männer transparent machen.

Bei einer diskriminierenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie es bei Yahoo passiert sein soll, kann man den finanziellen Schaden sowie eine Art Schmerzensgeld für die Verletzung der Würde geltend machen oder die Kündigung anfechten. Bei diskriminierender Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags kann auf Feststellung des unbefristeten Bestehens des Vertrags geklagt werden. Auch wenn männlichen und weiblichen Arbeitnehmern unterschiedliche Rechte zugesprochen werden, liegt eine Diskriminierung vor. Etwa wenn Frauen im Sommer Röcke tragen dürfen, Männer aber keine kurzen Hosen.

Was kann man tun?

Liegt eine von den geschilderten Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes vor, besteht Anspruch auf Schadenersatz (finanzieller Schaden wird ersetzt, hinzu kommt eine Art Schmerzensgeld für die Verletzung der Würde) und/oder Herstellung des diskriminierungsfreien Zustandes. "Betroffene sollten Beweise sammeln, mit Zeugen sprechen und sich an den Betriebsrat wenden, um das Problem eventuell auch intern lösen zu können", sagt Konstatzky. Ist das nicht möglich, berät und unterstützt die Gleichbehandlungsanwaltschaft vertraulich und kostenfrei. Rund 2000 Beratungen führt die Institution jährlich durch. Konstatzky ist sich jedoch bewusst, dass Schadenersatz in der üblichen geringer Höhe kaum abschreckende Wirkung hat. "Wichtig ist es, über etwaige andere abschreckende Möglichkeiten nachzudenken, aber auch Anreize zu schaffen, dass Unternehmen von sich aus mehr auf Diversität achten."

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