So schützen Sie Ihr Heim

Am besten gut vorbereitet, bevor ein Unglücksfall eintritt
Ob ein überfluteter Keller, eingedrückte Fenster oder ein abgedecktes Hausdach, die Natur kann erheblichen Schaden bei Gebäuden anrichten. Wie man das Haus vor Unwetter schützen kann und welche Versicherung welche Schäden deckt.

In den vergangenen Wochen zogen schwere Unwetter übers Land und hinterließen Spuren der Verwüstung. Im Bezirk Amstetten setzte Starkregen Garagen und Keller bis zu einem Meter unter Wasser. Im Innviertel registrierte der Wetterdienstleister UBIMET innerhalb von 24 Stunden Niederschläge bis zu 60 Liter pro Quadratmeter. Und in der Süd-Ost-Steiermark trugen Sturmböen zahlreiche Hausdächer ab. Die Frage, die sich Betroffene jetzt stellen: Bin ich finanziell abgesichert?

"Der Versicherungsschutz gegen Naturgewalten ist im Rahmen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung gegeben. Unter diese fallen Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Wird das Haus durch Sturm in Mitleidenschaft gezogen, muss eine Windgeschwindigkeit von mehr als 60 Kilometer pro Stunde nachgewiesen werden", sagt Michaela Kollmann von der Arbeiterkammer Wien.

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Bei der Beweisführung sollte man sich in erster Linie auf die Daten von umliegenden Wetterstationen stützen. Hat es eine offizielle Sturmwarnung gegeben oder ist es auch in der Nachbarschaft zu Sturmschäden gekommen, wird dies meist als Beweis akzeptiert. Blessuren an der Fassade werden von der Eigenheim-, jene im Inneren des Gebäudes von der Haushaltsversicherung übernommen.

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Naturgewalten versus Naturkatastrophen

Während Naturgewalten bis zur jeweiligen Versicherungssumme (Basis hierzu bildet der Zustand der Immobilie) gedeckt sind, sind Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Erdbeben und Lawinen lediglich bis zu einer gewissen Summe – in der Regel beläuft sich diese zwischen 4000 und 10.000 Euro – versichert. "Doch egal, wie hoch die Prämie ist, bei Naturkatastrophen übernehmen Assekuranzen maximal 20.000 Euro", erklärt Reinhold Baudisch, Gründer des Tarifvergleichsportales durchblicker.at. Dies lohnt sich vor allem für Eigenheim- und Zinshausbesitzer, da der Schaden, der durch Naturgewalten an Gebäuden angerichtet wird, den Betrag von 10.000 Euro oft überschreitet.

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Für Bewohner von Miet- oder Eigentumswohnungen reicht eine Haushaltsversicherung aus. Diese deckt zwar ausschließlich Gebrechen im Inneren der Wohnung etwa durch Sturm oder Blitzeinschlag. Beeinträchtigungen am Bauwerk sowie der Abschluss einer Gebäudeversicherung liegen aber im Aufgabenbereich der Hausverwaltung. Wird beispielsweise ein Ein- beziehungsweise Mehrfamilienhaus vermietet und gibt es keine Verwaltung, ist der Eigentümer verantwortlich.

Vor Vertragsabschluss gibt es einige Punkte zu beachten

Im Idealfall macht sich der Versicherungsberater vor Ort ein Bild von dem Wohnobjekt und stellt die Höhe der Deckungssumme fest. Wie viel diese jährlich kostet, hängt vor allem von der Größe des Hauses oder Wohnung als auch vom Versicherungsumfang ab. Auch die Lage spielt eine Rolle. Befindet sich die Liegenschaft beispielsweise in einem Risikogebiet für Hochwasser oder Lawinen, ist die Prämie höher. Ob das der Fall ist, lässt sich unter www.hora.gv.at einsehen. In roten Zonen ist die ständige Benützung für Verkehrs- und Siedlungszwecke nicht möglich. In gelben ist zwar mit Beschädigungen zu rechnen, sie sind aber durch die entsprechende Bauweise vermeidbar bzw. gering zu halten.

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"In schweren Fällen, beispielsweise wenn das Haus direkt neben einem Gewässer steht, welches ständig über die Ufer tritt, ist das Risiko überhaupt nicht versicherbar", beschreibt Kollmann. Eine Möglichkeit um die Prämie zu senken, ist die Vereinbarung eines Selbstbehaltes. Dabei muss der Versicherte einen Teil des Schadens selbst begleichen. Liegt die Schadenssumme unter dem vereinbarten Betrag, bezahlt die Versicherung nichts. "Dadurch können aber zwischen acht und 25 Prozent der Jahresprämie eingespart werden", erklärt die Expertin.

Eine genaue Analyse lohnt sich ebenfalls. "Denn zwischen den Anbietern gibt es für ähnliche Leistungen große Preisunterschiede ", sagt Baudisch. Ein typisches Beispiel: Für ein vor zehn Jahren erbautes, zweigeschoßiges Haus mit Keller in Wien mit einer Nutzfläche von 150 liegen die Angebote für eine Eigenheimversicherung zwischen 25 und 51 Euro pro Monat. "Aufs Jahr gerechnet kann man in diesem Fall über 300 Euro sparen."

Was ist nach einem Schaden zu tun?

Ist es zum Schaden gekommen, trifft den Versicherten die Pflicht, diesen so klein wie möglich zu halten. Hat zum Beispiel der Wind einen Teil des Daches abgetragen, ist man verpflichtet, das entstandene Loch zuzudecken, um das Hausinnere zu schützen. Zudem sollten die Umstände umfangreich dokumentiert und an die Versicherung gemeldet werden. In der Regel erhält man gemeinsam mit der Polizze auch Informationen zu Beratungs-Hotlines, die rund um die Uhr besetzt sind.

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Wasserschaden nach Hochwasser im Haus mit Sofa im Wohnzimmer

Mit eventuellen Reparaturen darf erst begonnen werden, wenn das endgültige Ausmaß des Schadens feststeht. "Zudem gilt es, sich an die Weisungen des Versicherers zu halten. Dieser entscheidet auch, ob ein Sachverständiger zugezogen werden muss oder nicht", sagt Christoph Kopecky, Rechtsanwalt für Versicherungsrecht. Unter bestimmten Umständen kann das Unternehmen die Zahlung auch verweigern. Darunter fallen neben der Verletzung der Schadensminderungspflicht auch der Prämienrückstand und eine Obliegenheitsverletzung.

Was nicht gedeckt wird

Kommt kein Versicherungsberater vor Ort, liegt es im Verantwortungsbereich des Versicherten, eventuell vorliegende Risikozonen bekannt zu geben. "Wurden diese bei Vertragsabschluss verschwiegen, kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten", sagt Kopecky.

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Fahrlässiges Handeln wird ebenfalls nicht gedeckt. Fällt ein Baum im Zuge eines Sturmes auf das Haus und wird nachgewiesen, dass er schon davor morsch was, wird die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts bezahlen. "Will man die Deckungsverweigerung einklagen, sollte man das schnell machen", sagt Kopecky. "Denn der Anspruch auf die Zahlung verjährt innerhalb eines Jahres."

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