Wenn man für Küche, Couch & Kühlschrank Miete zahlt
Meistens ist es so: Die Wohnung wird unmöbliert vermietet, die Miete setzt sich aus dem Nettobetrag, den Betriebskosten und der Umsatzsteuer zusammen. Manchmal wird jedoch eine eigene Miete für Mobiliar verrechnet. Für klassische Einrichtungsgegenstände wie Einbauschränke oder Küchenmöbel, aber auch für Elektrogeräte, Couch und Esstisch darf der Vermieter eine Möbelmiete verrechnen.
Wer Möbelmiete kassieren will, muss das im Mietvertrag ganz klar vereinbaren. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der Mieter die Höhe der Miete überprüfen lässt und sich herausstellt, dass er zu viel zahlt. Der Vermieter kann dann nicht einfach behaupten, dass die Möbelmiete im Betrag inkludiert war. Wurde nichts vereinbart, wurden die Einrichtungsgegenstände unentgeltlich überlassen.
Die Frage, wer für die Instandhaltung und Erneuerung zuständig ist, lässt sich leider nicht so einfach beantworten. Geht zum Beispiel der Herd kaputt, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, ihn reparieren zu lassen. Man könnte aber argumentieren, dass dem Mieter ein Mietzinsminderungsanspruch zusteht, wenn mitvermietete Geräte kaputt sind. „Da gibt es ein ähnliches Durcheinander wie bei der Heiztherme“, bedauert Shah. „Hier lohnt es sich, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bei der man auch allfällige Mietzinsminderungsansprüche abklären kann.“
Und was ist zu tun, wenn einem die mitvermietete Couch oder die Einbauküche nicht gefällt? Sammer sieht es pragmatisch: „Theoretisch kann man die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände auch woanders lagern, sofern sie nicht beschädigt werden und man vor dem Auszug alles wieder an seinen Platz stellt. Aber wer tut sich das an? Da ist es wohl einfacher, eine leere Wohnung zu suchen.“
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