Wenn man für Küche, Couch & Kühlschrank Miete zahlt

Wenn man für Küche, Couch & Kühlschrank Miete zahlt
Darf man auch Möbel vermieten? Wie viel Geld kann der Vermieter verlangen? Muss dieser Betrag gesondert angegeben werden? IMMO hat zwei Expertinnen befragt.

Meistens ist es so: Die Wohnung wird unmöbliert vermietet, die Miete setzt sich aus dem Nettobetrag, den Betriebskosten und der Umsatzsteuer zusammen. Manchmal wird jedoch eine eigene Miete für Mobiliar verrechnet. Für klassische Einrichtungsgegenstände wie Einbauschränke oder Küchenmöbel, aber auch für Elektrogeräte, Couch und Esstisch darf der Vermieter eine Möbelmiete verrechnen.

Wenn man für Küche, Couch & Kühlschrank Miete zahlt
„Herd und Abwasch sind Merkmale einer Kategorie-A-Wohnung, ebenso Dusche, Waschbecken und WC. Dafür darf der Vermieter daher nicht noch extra Geld verlangen“, sagt Karin Sammer vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Die Frage der Möbelmiete stellt sich nur in Altbauwohnungen, die dem Mietrechtsgesetz und damit einer gesetzlichen Mietzinsobergrenze unterliegen. Gilt das MRG nicht – zum Beispiel im Ein- und Zweifamilienhaus oder in einer neu ausgebauten Dachgeschoßwohnung – kann man die Höhe der Miete ohnehin frei vereinbaren.

Wer Möbelmiete kassieren will, muss das im Mietvertrag ganz klar vereinbaren. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der Mieter die Höhe der Miete überprüfen lässt und sich herausstellt, dass er zu viel zahlt. Der Vermieter kann dann nicht einfach behaupten, dass die Möbelmiete im Betrag inkludiert war. Wurde nichts vereinbart, wurden die Einrichtungsgegenstände unentgeltlich überlassen.

Wenn man für Küche, Couch & Kühlschrank Miete zahlt
Die Höhe der Miete richtet sich nach der Restnutzungsdauer plus Gewinnzuschlag“, sagt die Expertin der Mietervereinigung, Nadja Shah und rechnet vor: „Wenn man bei einer neuen Einbauküche von Anschaffungskosten von 5000 Euro, einem Gewinnzuschlag von zwölf Prozent und einer Restnutzungsdauer von 20 Jahren, also 240 Monaten ausgeht, ergibt das ein monatliches Entgelt von 23,34 Euro.“ Für bewegliche Möbel werden 20 Prozent Umsatzsteuer verrechnet, für unbewegliche Gegenstände zehn Prozent. Möbelmiete darf der Vermieter für die gesamte Laufzeit des Vertrags verlangen: „Ist ein Vertrag auf zehn Jahre befristet, muss man auch für zehn Jahre die Möbelmiete zahlen – selbst wenn der Wiederbeschaffungswert kürzer wäre“, sagt Sammer. Mieter können die Höhe der Möbelmiete von der Schlichtungsstelle oder beim zuständigen Bezirksgericht überprüfen lassen. „Bei unbefristeten Verträgen muss der Überprüfungsantrag innerhalb der ersten drei Jahre eingebracht werden. Bei befristeten Verträgen hat man sechs Monate Zeit – und zwar ab dem Ende der Befristung beziehungsweise ab der vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages“, erklärt Shah.

Die Frage, wer für die Instandhaltung und Erneuerung zuständig ist, lässt sich leider nicht so einfach beantworten. Geht zum Beispiel der Herd kaputt, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, ihn reparieren zu lassen. Man könnte aber argumentieren, dass dem Mieter ein Mietzinsminderungsanspruch zusteht, wenn mitvermietete Geräte kaputt sind. „Da gibt es ein ähnliches Durcheinander wie bei der Heiztherme“, bedauert Shah. „Hier lohnt es sich, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bei der man auch allfällige Mietzinsminderungsansprüche abklären kann.“

Und was ist zu tun, wenn einem die mitvermietete Couch oder die Einbauküche nicht gefällt? Sammer sieht es pragmatisch: „Theoretisch kann man die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände auch woanders lagern, sofern sie nicht beschädigt werden und man vor dem Auszug alles wieder an seinen Platz stellt. Aber wer tut sich das an? Da ist es wohl einfacher, eine leere Wohnung zu suchen.“

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