Hypo-Prozess: Einblicke ins System

Hypo-Prozess: Einblicke ins System
Ex-Vorstand der Hypo Liechtenstein sagt im Zeugenstand zu "Optimierung der steuerlichen Situation" aus.

Im Hypo-Prozess wegen kroatischer Grundstücksgeschäfte am Landesgericht Klagenfurt hat am Mittwoch der ehemalige Vorstand der Hypo Liechtenstein, Markus Müller, liechtensteinische Hypo-Geschäftsmodelle geschildert. Er sagte auch, dass alles in Liechtenstein entschieden worden sei, aus Österreich habe es keine Weisungen, "von wem auch immer", gegeben.

Angeklagt sind der Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger, der kroatische Ex-General Vladimir Zagorec, der Klagenfurter Steuerberater Hermann Gabriel sowie ein Anwalt aus Liechtenstein. Der Untreueschaden, der laut Staatsanwalt durch "unrechtmäßige und überhöhte" Kredite in den Jahren 2004 bis 2006 über ein Stiftungsgeflecht in Liechtenstein verursacht worden sein soll, wird mit knapp 20 Mio. Euro beziffert.

"Optimierung der steuerlichen Situation"

Zagorec hatte in der Hauptverhandlung ausgesagt, dieses Geflecht sei über Beratung Müllers entstanden. Daran könne er sich nicht erinnern, sagte der Zeuge, aber er schließe es nicht aus. Solche Geschäftsmodelle seien in Liechtenstein zur "Optimierung der steuerlichen Situation" gängige Praxis: Man nütze die niedrigere Steuerquote, indem man Beteiligungen oder Projekte über Stiftungen halte.

Warum immer neue Stiftungen gegründet worden seien, fragte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Michaela Sanin. Das sei eine "Vereinfachung der Technik", antwortete der Zeuge. Wenn ein Projekt weiterentwickelt werde, wechsle man den Eigentümer, indem man die gesamte Gesellschaft anstelle von Anteilen oder Immobilien übertrage. Dadurch vermeide man Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die beispielsweise durch Grundbuchänderungen verursacht würden.

"Kickback" nur Provision?

Dann wurden dem Zeugen Aktenvermerke, die er im Jahr 2007 erstellt hatte, vorgehalten. In diesen hatte er vermerkt, dass Zagorec ihm gegenüber von "überhöhten Kreditanträgen" und "Kickback-Zahlungen der überschüssigen Beträge an den Vermittler" sowie "Abschöpfen" der Gelder und "Parkieren in anderen Stiftungen" gesprochen hätte. Dazu meinte der Zeuge heute, die Aktenvermerke seien entstanden, als gegen Zagrorec Vorwürfe wegen Unterschlagung kroatischer Gelder aufgetaucht seien. Da habe man die Herkunft der Gelder auf den Konten überprüfen müssen und habe festgestellt, dass die erhobenen Anschuldigungen hinsichtlich des Kapitals in Liechtenstein jeder Grundlage entbehrten.

Weiters meinte der Zeuge, Zagorec habe "schlecht, sehr schlecht" Englisch gesprochen, dadurch könne es natürlich Missverständnisse gegeben haben. Er habe alles so aufgeschrieben, wie er es verstanden habe. So sei für ihn "Kickback-Zahlung" lediglich eine andere Bezeichnung für Vermittlungsprovision und ein legaler Prozess, sagte Müller. Und "Abschöpfen" meine nichts anderes, als "beiseitelegen", um es für weitere Zahlungen zu verwenden. Diese Begriffe habe er verwendet, welche Wörter Zagorec im Englischen gebraucht habe, könne er heute nicht mehr sagen, antwortete er auf eine diesbezügliche Frage Michael Dohrs, des Verteidigers des Liechtensteinischen Anwalts.

Die Hauptverhandlung wurde am Nachmittag fortgesetzt.

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