"Geldwäsche-Meldestelle gehört ins Finanzministerium"

Hannes Androsch: Finanzministerium hat mehr Kompetenz
Österreich müsse auf die massive OECD-Kritik reagieren, fordert der Ex-Finanzminister.

Als ob ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka nicht schon genug Probleme geerbt hätte. Vor Kurzem wäre Österreich beinahe auch noch im Schurken-Ranking der Anti-Geldwäscheeinheit FATF (Financial Action Task Force) der OECD gelandet. Und hätte sich damit in allerschlechtester Gesellschaft befunden. Auf der sogenannten "grauen Liste" der FATF über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehen derzeit Staaten wie Afghanistan, Syrien und Uganda.

Nur einem Großaufgebot Österreichs unter Leitung des Finanzministeriums gelang es auf der FATF-Tagung in Südkorea, diese internationale Blamage zu verhindern.

Nur Verteilerzentrum für Verdachtsmeldungen

Die Geldwäsche-Bekämpfer der OECD monieren nicht die heimische Gesetzgebung, sondern vielmehr deren Umsetzung. Die österreichische Geldwäsche-Meldestelle agiere mehr als Verteilerzentrum für Verdachtsmeldungen, die analytische Arbeit sei gering, lautet einer der zahlreichen Kritikpunkte. Die Meldestelle gehört zum Bundeskriminalamt im Innenministerium.

"Natürlich ist so etwas peinlich für Österreich. Aus der Kritik der FATF sind die Schlussfolgerungen zu ziehen", plädiert der Industrielle Hannes Androsch, Ex-SPÖ-Finanzminister und ehemaliger Spitzenbanker, im KURIER-Gespräch dafür, die Meldestelle aus dem Innen- ins Finanzministerium zu übersiedeln.

Die Frage sei, ob das Finanzministerium in Sachen Geldwäsche kompetenzmäßig nicht besser aufgestellt sei. Dort seien die Finanzthemen angesiedelt, die Banken und das internationale Steuerrecht. Die meisten Verdachtsmeldungen kommen ohnehin von den Banken. Im Vorjahr zeigten die Kredit- und Finanzinstitute 1755 Verdachtsfälle an.

"Wäre zu überlegen, ob es nicht klüger wäre, wenn die Meldestelle dort ist, wo sie systemisch hingehört", argumentiert Androsch. Klar sei, dass Österreich den Kampf gegen die Geldwäsche derzeit nicht optimal löse.

Innenministerium: Alles soll bleiben, wie es ist

Im Innenministerium allerdings winkt man ab. "Geldwäsche ist ein Strafrechtstatbestand nach dem Strafgesetzbuch. Daher ist es nur schlüssig, dass es die entsprechenden Strukturen, an die Meldungen erstattet werden, bei der Kriminalpolizei gibt", kontert Ministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck.

Die geringe Zahl an Geldwäsche-Verurteilungen (nur 58 im Vorjahr) falle in die Kompetenz des Justizministeriums.

Die FATF freilich kritisiert, dass die Analysen der Meldestelle keine große Hilfe für die ermittelnden Behörden seien. "Die Staatsanwälte sehen oft keinen großen Wert in den zur Verfügung gestellten Informationen", heißt es im Bericht.

Androsch ortet jedenfalls "umso mehr Handlungsbedarf". Daher sei ein "Justaments- statt einem Zweckmäßigkeitsstandpunkt umso weniger verständlich". Das Innenministerium habe bereits "genug Aufgaben. Ob die Geldwäsche dort wirklich so ein Spezialgebiet und ein zentrales Thema ist, wage ich zu bezweifeln".

Kommentare