Maximaler Ärger für Generali

Otto "Maximale" Baric diente als Werbeträger für Maxx Invest
Die "maximal attraktive" fondsgebundene Lebensversicherung Maxx Invest entpuppt sich als Desaster.

"Wenn Sie neben hohen Erträgen auch auf maximale Sicherheit Wert legen, dann ist Maxx Invest die richtige Lebensversicherung für Sie. Dank 100 Prozent Kapitalgarantie und 100 Prozent Höchststandsgarantie ist Ihr Geld – veranlagt in die Garantiefonds der DWS FlexPension – jetzt zu 200 Prozent sicher." Mit diesen starken Worten und dem Bild des Fußballtrainers Otto "Maximale" Baric bewarb die Generali-Versicherung vor Jahren ihre "völlig neue Generation" an fondsgebundenen Lebensversicherungen. "Maximal beruhigend. Hohe Erträge waren noch nie so sicher", heißt im Verkaufsfolder weiter. "Maximal attraktiv. Sicherheit war noch nie so ertragreich."

Auch dem Kunden Christian K. wurde diese Lebensversicherung im April 2005 von einem Generali-Berater vermittelt. Laufzeit: 20 Jahre. Sie sollte für einen langfristigen Vermögensaufbau bzw. als Tilgungsträger für einen Fremdwährungskredit bei der Generali Bank dienen. Zum Veranlagungsrisiko soll der Berater erklärt haben, "da könne nichts passieren, im schlimmsten Fall werden am Ende der Laufzeit nur die geleisteten Prämien ohne Wertzuwachs ausbezahlt". Im Frühjahr 2007 wollte Christian K. für 25.000 Euro seinen Fremdwährungskredit teilweise tilgen. Doch der Vermittler soll ihm davon abgeraten haben. So floss auch dieser Betrag in die vermeintlich ertragssichere Polizze. Dann kam die Wirtschaftskrise, die Jahre vergingen.

Jede weitere Prämienzahlung bedeutet Verlust

Im November 2015 teilte die Generali dem Kunden mit, dass "jede weitere Prämie, die Sie einzahlen, einen Verlust bedeutet". Und dass "Sie mehr einzahlen, als Sie zurückbekommen werden". Denn: Die Wertentwicklung betrage null Prozent pro Jahr. Von den Prämienzahlungen werden aber weiter regelmäßig Kosten abgezogen. Der betroffene Kunde ging zu seinem Anwalt Robert Haupt. Der hat die Versicherung nun aufgefordert, eine Rückabwicklung der verlustträchtigen Polizze vorzunehmen und dem Kunden das investierte Kapital (56.500 Euro) plus zwei Prozent Zinsen pro Jahr zurückzuzahlen - binnen drei Wochen. Unterm Strich geht es inklusive Umsatzsteuer um 66.672 Euro. Ansonsten gehe der Fall laut Anwalt Haupt in Form einer Schadenersatzklage zu Gericht.

Auch dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) liegen einige Maxx-Invest-Fälle vor, die derzeit geprüft werden, bestätigt der VKI-Jurist Thomas Hirmke im Gespräch mit dem KURIER.

Mutmaßliche Beratungsfehler

"Was in der Maxx-Invest-Werbebroschüre in großen Lettern hervorgehoben und was dann im Brief der Generali vom November 2015 geschrieben wurde, ist wie Tag und Nacht", sagt Anwalt Robert Haupt zum KURIER. "Der Verkaufsfolder ist meiner Ansicht nach irreführend. Mein Mandant durfte, wie jeder andere Normalbürger auch, darauf vertrauen, dass 100 Prozent Kapitalgarantie heißt, dass er zumindest 100 Prozent des eingezahlten Geldes zurückbekommt." Nachsatz: "Außerdem wurde er bei Vertragsabschluss nicht darüber aufgeklärt, dass sogenannte Weichkosten in Höhe von knapp 17 Prozent für Versicherungssteuer, Abschluss- und Verwaltungskosten und eine Risikoprämie für den Versicherungsschutz verrechnet werden." Letztere Prämie betrifft den Ablebensfall.

"Ordnungsgemäße Beratungen"

Aus den Vertragsabschluss-Dokumenten gehe hervor, so die Generali, dass sich die Garantien lediglich auf die Fondsanteile, sprich auf das angelegte Kapital, beziehen. Detail am Rande: Im Maxx-Invest-Verkaufsfolder, der dem KURIER vorliegt, findet sich dieser Hinweis nur in einer kleingedruckten Fußnote.

"Die geschäftsplanmäßigen Kosten ("Weichkosten") sind marktüblich und angemessen", teilte die Generali dem KURIER schriftlich mit. Die Beratungen seien "im Zusammenspiel mit den Vertragsunterlagen" auch in der Vergangenheit ordnungsmäßig durchgeführt worden.

Die Generali teilte dem KURIER weiter mit, dass sie "jene Kunden, bei denen eine Besserung der Vertragssituation nicht zu erwarten ist, kontaktiert, um individuell den Bedürfnissen hinsichtlich einer weiteren Veranlagung und Absicherung bestmöglich zu entsprechen". Zitat auch dem Schreiben: "Das trifft auch auf den konkret angesprochenen Fall zu und wir befinden uns dazu in laufenden Gesprächen."

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