Fischer: Nein zu mehr Volksabstimmungen

Fischer: Nein zu mehr Volksabstimmungen
Der Bundespräsident will, dass die Griechen beim Euro bleiben. Die Schweiz ist für ihn kein Vorbild. Dass er für den Dalai Lama keinen Termin hatte, "ist frei erfunden".

KURIER: Herr Bundespräsident, die Lage in Griechenland beunruhigt Politik und Bürger. 2008 war noch von 10 Milliarden Griechenland-Hilfe die Rede, bis 2011 flossen 130 Milliarden EU-Gelder, nun liegt die Prognose bei 350 Milliarden. Wie erklären Sie einem Steuerzahler, warum er weiter zahlen soll?

Heinz Fischer: Die genannten Zahlen sind nicht miteinander vergleichbar. Aber zur Sache selbst: Demnächst gibt es neuerlich Parlamentswahlen in Griechenland. Sie werden im Zusammenhang mit der anschließenden Regierungsbildung darüber entscheiden, ob ein Weg möglich ist, dass Griechenland in der Eurozone bleibt oder nicht. Nach allem, was Fachleute sagen, wäre ein Verlassen der Eurozone sowohl für Griechenland als auch für Europa und daher für Österreich die schlechtere, kostspieligere und riskantere Lösung.

Sie glauben, Griechenlands Verbleib in der Euro-Zone wäre politisch und ökonomisch die billigere Lösung?

Ja. Die ökonomisch bessere, das heißt: die billigere. Und die politisch bessere, das heißt: die stabilere und weniger riskante Lösung.

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71 Prozent der Österreicher wollen in der jüngsten OGM-Umfrage für den KURIER, dass die Griechen zur Drachme zurückkehren. Immer mehr Politiker wollen, dass Volksbegehren ab einer bestimmten Grenze automatisch zu einer Volksabstimmung führen. Sollen in diesem Sinne die Bürger über den Verbleib der Griechen im Euro abstimmen?

Man muss sehr genau überlegen, inwieweit man die Entscheidungsmöglichkeiten und die Entscheidungsverantwortung des Parlaments durch plebiszitäre Elemente ersetzt. Eine Abstimmung über die Griechenland-Problematik in Österreich bringt uns nicht weiter. Da müsste aus Gründen der Gleichheit überall in Europa und nicht nur in einem Land abgestimmt werden. Das wäre eine "Fleckerlteppich-Volksabstimmung" auf europäischer Ebene. Außerdem ist jetzt Griechenland am Zug zu entscheiden, ob es die getroffenen Vereinbarungen einhalten kann und will.

Sie sind dagegen, weil die Bürger bei so einer Frage überfordert sind?

Es gibt gute Gründe, warum die parlamentarische Demokratie nicht nur von den Gründern der Ersten und Zweiten Republik etabliert wurde, sondern auch quer durch Europa als unverzichtbar gilt – ergänzt durch Elemente der direkten Demokratie, wie sie auch in unserer Verfassung vorhanden sind.

Aber sollte man die Österreicher angesichts der Politiker-Verdrossenheit nicht mehr einbinden in die Entscheidungsfindung?

Die Politiker sollten mehr Staatsmänner sein. Sie müssen Lehren aus der Politiker-Verdrossenheit ziehen, langfristig denken und Resultate liefern. Sie müssen bereit sein, Entscheidungen zu treffen und diese nicht an ihre Auftraggeber, also die Wählerinnen und Wähler, zurückgeben. Das Volk ist der Auftraggeber und wählt Politiker, damit diese Verantwortung übernehmen. Das parlamentarische System wird ja ohnehin durch Elemente der direkten Demokratie ergänzt; die Wahl des Bundespräsidenten ist eines davon. Daher sollte man daran arbeiten, dass die Elemente der direkten Demokratie effizienter werden, aber nicht ein neues System forcieren, das den Parlamentarismus schwächt und in wichtigen Frage beiseiteschieben kann.

Die permanente Volksabstimmung wie in der Schweiz ist nicht Ihr Vorbild?

Das entspricht nicht der österreichischen politischen Tradition und den österreichischen Interessen.

Welche Themen taugen für eine Volksabstimmung – und welche sicher nicht?

Das Problem, worüber darf abgestimmt werden und worüber nicht, wird ja erst künstlich geschaffen, wenn man die parlamentarische Demokratie schwächt und den Gesetzgeber durch Volksabstimmungen teilweise überspielen kann. Dann kommen manche und sagen: Aber über das Budget und Grundrechte und über Europa-Fragen und Minderheitenrechte etc. darf das Volk nicht abstimmen. Es ist in sich unlogisch, die plebiszitäre Demokratie zu forcieren und sich gleichzeitig davor zu fürchten. Die Bevölkerung würde mit Erstaunen registrieren, dass die von ihnen gewählten Parlamentarier darüber entscheiden, worüber die Wähler abstimmen dürfen und worüber nicht. Ich bin auf diese Liste schon neugierig.

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Es sollte also keine Automatik geben: Ab zehn Prozent Unterstützer eines Volksbegehrens gibt es eine Volksabstimmung?

Keine Automatik, wo die parlamentarische Verantwortung übersprungen werden kann. Ich habe Sorgen, dass man den Grundsatz durchbricht, dass Gesetze nicht zustandekommen, ohne dass das Parlament an ihrer Formulierung beteiligt war. Dabei spreche ich jetzt ausdrücklich von der Bundesebene.

Im Zuge der allgemeinen Korruptionsdebatte wird die Parteienförderung neu geregelt. Ist in Sparzeiten okay, dass die Gesamtsumme mit 170 Millionen gleich bleibt?

Ich könnte es mir leicht machen und populistisch sagen: die Parteien sollen mehr sparen. Aber wir haben aus guten Gründen in die Verfassung geschrieben, dass die Parteien unverzichtbarer und wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie sind. Man muss ihnen daher auch eine gewisse finanzielle Ausstattung geben. Je genauer man kontrolliert und sich anschaut, von wem Spenden kommen, umso mehr ist es zu verantworten, dass es auch in Österreich eine staatliche Parteienförderung gibt. Und die Kontrolle soll ja verschärft werden.

Die Wahlkampfkostenrückerstattung wird abgeschafft. Kleinere Gruppen, die nicht im Parlament sind, sagen: Wenn wir bei einer Wahl kandidieren, arbeiten wir ohne Netz. Sie fürchten: Etablierte Parteien wollen mit dieser Regelung neue Konkurrenz verhindern.

Jahrzehntelang hat das österreichische Parteiensystem tadellos funktioniert ohne Wahlkampfkostenrückerstattung. Und: Es gibt Leute, die das Mehrheitswahlrecht anhimmeln. Das würde für kleine Parteien eine viel höhere Hürde bringen, wenn man womöglich selbst als Acht-Prozent-Partei nicht in den Nationalrat kommt. Im Übrigen ist es aber eindeutig eine Frage, über die primär im Parlament nachgedacht werden muss und nicht in der Hofburg.

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Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) steht im Verdacht, eine ältere Dame als Rechtsanwalt in Sachen Stiftung falsch beraten und privat daraus Nutzen gezogen zu haben. Ist so jemand als Repräsentant der Politik auf Dauer tragbar?

Ich denke, dass Nationalratspräsidentin Prammer mit ihrer Forderung nach genauester Aufklärung vielen aus der Seele gesprochen hat. Weiters glaube ich, dass dies ein typischer Fall ist, wo es nicht in erster Linie darum geht, ob gegen eine Bestimmung des Strafgesetzes verstoßen wurde, sondern um die Unterscheidung zwischen dem, was sich gehört und was nicht. In dem Fall hätte eine andere Vorgangsweise eine Selbstverständlichkeit sein müssen. Das tut man so nicht.

Er hat es aber schon getan. Was ist die Konsequenz daraus?

Sie kennen die Rechtslage. Martin Graf ist bis zur nächsten Parlamentswahl aus seiner Funktion nicht abberufbar, weil es kein Abwahlrecht gibt.

Sollte es das geben?

Ein Parlamentspräsident braucht ein hohes Maß an Unabhängigkeit – auch von der eigenen Partei. Man sollte ihm nicht mit Abwahl drohen können, weil er Entscheidungen getroffen hat, die einer großen Fraktion nicht passen. Umso wichtiger wäre es, bei der Auswahl der Parlamentspräsidenten mit größter Umsicht vorzugehen.

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Am Samstag war der Dalai Lama am Ende seiner Österreich-Tour auch auf dem Wiener Heldenplatz. Tausende Österreicher zahlten bis zu 150 Euro, um ihn zu sehen. Sie hatten keinen Termin für ihn frei. Warum?

Ich habe nie gesagt, dass ich keinen Termin frei habe. Das ist frei erfunden. Es handelt sich um Grundsatzfragen: Österreich als souveräner Staat kann sich von niemandem vorschreiben lassen und lässt sich auch nicht vorschreiben, wer unser Land besuchen darf und hier empfangen wird und wer nicht. Umgekehrt lasse ich mir nicht vorschreiben, dass ich jemand Bestimmten zu empfangen habe, sondern ich entscheide das in eigener Verantwortung und im Interesse unseres Landes. Die österreichische Position, die von der Regierung ebenso vertreten wird wie von mir, lautet: Auch der Dalai Lama wird in Österreich als Religionsführer gastfreundlich empfangen, aber an der Ein-China-Politik wird auf österreichischer Seite nicht das Geringste geändert.

Volksabstimmung: Was derzeit möglich ist & was Parteien wollen

Volksbegehren 100.000 Bürger müssen es unterstützen, damit es im Parlament behandelt wird; meist werden Volksbegehren schubladiert. Bisher gab es 35, zuletzt jenes der Bildungsinitiative von Hannes Androsch (383.000 Unterschriften). Die meisten Unterstützer (1,4 Mio.) hatte das Begehren zum Konferenzzentrum-Bau.

Volksabstimmung Zwingende Volksabstimmungen gibt es derzeit nur bei wesentlichen Verfassungsänderungen. Die Politik muss ein Gesetz machen, die Bürger stimmen darüber ab. Das Ergebnis ist bindend. Bisher gab es zwei derartige Referenden: 1978 über das AKW Zwentendorf, 1994 über den EU-Beitritt.

Politik-Pläne Die SPÖ will, dass Volksbegehren ab 700.000 Unterschriften automatisch zu einer Volksabstimmung führen. ÖVP: ab 650.000 Unterstützern. FPÖ: ab 250.000. Grüne: ab 200.000.

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