Ex-AWD-Berater packte vor Justiz aus

Konsumentenschützer brachten zwei neue Anzeigen ein. AWD weist Vorwürfe als absurd zurück.

Die Kunden haben oft gar nicht gewusst, welche Produkte sie eigentlich erworben haben und besitzen“, gab der ehemalige Finanzberater S. zu Protokoll. Eine brisante Aussage. Der Ermittlungsakt 13 St 2/11x der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen 20 frühere und aktive Manager des Finanzdienstleisters AWD füllt Bände. Kürzlich hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zwei weitere Anzeigen eingebracht. Er wirft den AWD-Machern systematische Fehlberatung, sprich: gezielte Kunden-Täuschung beim Vertrieb von Wertpapieren der Immofinanz AG vor. Der Vorwurf werden bestritten.

Im Akt liegt die Aussage eines Finanzberaters, der bis August 2010 beim AWD in Wien tätig war. Demnach wollten die AWD-Kunden ein bestimmtes Anlageziel erreichen – ohne Rückfragen. „Es war in unserem Beratungsleitfaden vorgesehen, dass man dem Kunden eine vorgefertigte Lösung präsentieren sollte, die dieser beim Beratungsgespräch nur noch unterschreiben sollte“, sagte der Ex-AWD-Mann. „Diesem Gespräch und der Produktauswahl ging eine Analyse voraus, wo von uns Beratern geschaut wurde, was machbar und lukrativ ist.“ Denn: „Innerhalb des AWD war die Performance des einzelnen Beraters für den weiteren Aufstieg entscheidend.“

Neben Abschluss- und Bestandsprovisionen, also Entgeltzahlungen bei Vertragsabschluss und für das gesamte vermittelte Anlagevolumen, soll es auch eine Art „Lotterie“ gegeben haben. „Bei der wurden jährlich zusätzliche Belohnungen der Unternehmen, deren Produkte vertrieben wurden, unter den AWD-Mitarbeitern verteilt“, behauptet der Zeuge. „Aus meiner Sicht war es quasi ureigenstes Interesse jedes AWD-Direktors, bestehende Produkte und Kunden möglichst zu halten, weil davon auch Bestandsprovisionen für den AWD und seine Mitarbeiter abhängig waren.“ Nachsatz: „Das war konkret bei Immofinanz und Immoeast der Fall.“

Vorwürfe bestritten

„Die Ausführungen des Ex-AWD-Beraters sind nicht geeignet, die Vorwürfe des VKI zu erhärten“, kontert AWD-Anwalt Ewald Scheucher im Gespräch mit dem KURIER. „Der Vorwurf des VKI lautet ja, dass der AWD von Anfang an darauf ausgelegt war, in strafrechtlich relevanter Weise Kunden abzuzocken. Dieser Vorwurf ist völlig absurd. Nachsatz: „Strafrechtlich ist da nichts dran.“

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