Ein einziger Gewerbeschein für alle 440 freien Gewerbe

Genehmigung von Anlagen wie Eissalons oder Imbissstuben soll erleichtert werden.
Reform der Gewerbeordnung soll nun im Herbst kommen. Was sich für Pop-Up-Stores ändert.

Die Gewerbeordnung wird im Herbst reformiert, versprach die Regierungsspitze am Dienstag nach dem Ministerrat. Die Eckpunkte der Reform seien schon vereinbart. Ein einziger Gewerbeschein soll die Ausübung aller 440 freien Gewerbe ermöglichen, kündigte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) an. Die reglementierten Gewerbe sollen durchforstet und die Genehmigung von Betriebsanlagen erleichtert werden.

Nageldesigner darf bald auch Fußnägel lackieren

"Wer im Gewerbe tätig ist, muss derzeit im Schnitt vier andere Gewerbescheine mitschleppen" sagte Mitterlehner. Künftig soll jeder, der einen Gewerbeschein für ein reglementiertes oder für ein freies Gewerbe hat, alle freien Tätigkeiten ausüben dürfen. Damit sollen jährlich etwa 40.000 behördliche Anmeldeverfahren wegfallen. Außerdem soll der Berufszugang zum reglementierten Gewerbe modernisiert werden. Fälle, wo ein Nageldesigner keine Fußnägel lackieren darf sollen dann wegfallen.

Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben und Co.

Ein einziger Gewerbeschein für alle 440 freien Gewerbe
APA4003469 - 28042011 - WIEN - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Ein Wiener Würstelstand, aufgenommen am Mittwoch, 27. April 2011. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Weiters soll die Genehmigung von Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial erleichtert werden. Das betreffe Kaffee- und Gasthäuser, Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben oder kleine Hotelbetriebe, so Mitterlehner. Auch solle die Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtliche Genehmigung künftig "aus einer Hand mit einem einzigen Bescheid" erfolgen. Damit will man widersprüchliche Auflagen der Behörden vermeiden und die Verfahrensdauer reduzieren.

Pop-Up-Stores

Vorübergehende Tätigkeiten wie Pop-Up-Stores sollen keine Genehmigung nach dem Betriebsanlagenrecht mehr brauchen. Umwelt-, Hygiene und Arbeitsschutz solle aber weiter gelten.

Letztlich soll die gesamte Tätigkeit von der Gründung über die Finanzierung bis zum Anlageverfahren einfacher werden. Die ganze Gründung soll über eine Behörde erfolgen ("one-stop-shop").

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