Der staatliche verordnete Pensions-Schock rückt näher

Der staatliche verordnete Pensions-Schock rückt näher
Wollen künftige Pensionisten genau so viel Pension bekommen wie die derzeitigen, müssen sie länger arbeiten oder mehr verdienen.

Pensionisten, die die neu gewonnene Freizeit genießen, reisen, Sport betreiben und es sich rundum gut gehen lassen: So stellt die Werbung gerne die Generation der Alten von morgen dar. Doch sie könnten in einer bitteren Realität landen. Die staatliche Pension wird nämlich so einen Lebensstandard bei Weitem nicht decken können.

Ulrich Schuh, Vorstand des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria, sieht die Pensionslücke – also die Differenz zum erwünschten Monatseinkommen in der Pension und der staatlichen Leistung – dramatisch wachsen. Laut seinen Berechnungen bekommen Frauen der Geburtenjahrgänge 1964 aufwärts besonders viel weniger aus dem ASVG-Pensionssystem als Frauen, die schon in Pension sind oder demnächst gehen. Vorausgesetzt: Die Versicherungsjahre sind gleich.

Demnach pendelt sich die monatliche durchschnittliche Bruttopension, die der Staat an Frauen der Babyboomer-Generation auszahlen wird, bei 900 Euro ein. Jene der Männer liegt mit gut 1400 Euro deutlich höher. Der Grund für diesen staatlichen Pensions-Schock liegt laut Schuh in den Pensionsreformen der Jahre 2003 und 2004. Damals wurde die Anhebung der Durchrechnungszeiten für die Pensionsberechnung und die Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen an jenes der Männer beschlossen. Fazit: "Damit Frauen eine höhere staatliche Pension bekommen, müssen sie künftig viel länger arbeiten oder viel mehr verdienen", betont Schuh.

Die zweite Säule

Um die wachsende Pensionslücke zu schließen, sollte die zweite Säule, also die betriebliche Zusatzpension, ausgebaut werden. Nur so könne die Kaufkraft der künftigen Pensionisten-Generationen erhalten bleiben, erklärt Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen.

Der staatliche verordnete Pensions-Schock rückt näher
Er wolle das staatliche System nicht schlechtreden, betont er. Doch man müsse das Problem rechtzeitig erkennen. Die Pensionskassen, die die betrieblichen Zusatzpensionen verwalten, hätten natürlich gern staatliche Anreize gesehen, um diese zweite Säule zu stärken.

Dazu gehöre etwa die steuerfreie Einzahlung ins System. Im Gegenzug könnte die Zusatzpension im Alter dann höher besteuert werden als jetzt. Derzeit ist nur der Beitrag des Unternehmens zur Pensionskasse steuerfrei, eventuelle Zuzahlungen der Mitarbeiter aber nicht. Zudem wünscht sich Zakostelsky eine breitere Verankerung der Pensionskassen in den Kollektivverträgen. Zurzeit gilt das nur in wenigen Branchen. Die Pensionskassen zählen derzeit 900.000 Kunden, zehn Prozent davon beziehen bereits eine betriebliche Zusatzpension.

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