Bank Austria: Uni-Professor kritisiert die Pensionspläne

Pensionsüberwälzungen ins ASVG-System: Bank Austria steht massiv in der Kritik
Schon altes Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ermöglicht laut Professor Reinhard Resch keine Massenübertritte bei aufrechten Dienstverhältnissen.

Mit diesem politischen Wirbel hat die UniCredit Bank Austria nicht gerechnet. Am Montag legte Sozialminister Alois Stöger im Ministerrat eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vor, die die Bank Austria teuer zu stehen kommen könnte. Wie berichtet, will die Bank 3300 Beschäftigte aus dem bankeigenen Pensionssystem in das staatliche Pensionssystem auslagern. Für diese Bank-Mitarbeiter wurden bisher aber nur sieben Prozent des Letztgehalts als Beitrag in den Pensionstopf der Bank eingezahlt. Doch nach dem ASVG sind nicht sieben Prozent Beitrag, sondern 22,8 Prozent Beitrag des jeweiligen Gehalts vorgeschrieben. Dadurch müsste die Bank eigentlich rund 728,7 Millionen Euro "Mitgift" für die Überführung dieser Mitarbeiter ins ASVG-System zahlen.

Diese finanzielle Schere will Minister Stöger nun mit eine Ho-Ruck-Aktion in Form des neuen ASVG-Paragrafen 311a schließen. "Die Novelle stellt sicher, dass alle Arbeitgeber im Pensionsversicherungsrecht gleich behandelt werden", so der Sozialminister. In den nächsten Wochen soll die Novelle dann im Nationalrat abgesegnet werden.

Ob diese Neuregelung im ASVG überhaupt notwendig ist, bezweifeln namhafte Rechtsexperten. Die Überführung in das ASVG-System sei vom Gesetzgeber grundsätzlich nur für Ausnahmefälle gedacht. Laut Universitätsprofessor Reinhard Resch von der Johannes-Kepler-Universität (JKU) in Linz hat der Gesetzgeber diese Überführung in das ASVG nur für solche Dienstnehmer vorgesehen, "die aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis (kirchliche Mitarbeiter, Beamte) ausscheiden".

Verdacht Umgehung

"Dahinter steckt die Idee, dass jemand, der einen Job verliert oder dessen Dienstverhältnis endet, nicht ohne Pensionszeiten auf der Straße steht, sondern durch das ASVG abgesichert ist", sagt Sozialrechtsexperte Resch zum KURIER. "Der Paragraf 311 des ASVG ist nicht für aufrechte Dienstverhältnisse, also nicht für Dienstnehmer gedacht, die weiterbeschäftigt werden." Nachsatz: "In wirtschaftlicher Betrachtungsweise liegt bei der Bank Austria ein durchgehendes Dienstverhältnis vor. Das klingt sehr stark nach einer Umgehung." Der Paragraf 311 sei nicht "für eine Überwälzung einer alten Pensionslast eines privaten Konzerns zulasten der Versichertengemeinschaft geschaffen" worden. Bereits das bestehende ASVG decke einen solchen Massenübertritt bei aufrechten Dienstverhältnissen nicht. "Das wäre extrem günstig und ein Geschenk", sagt Resch. "Mich hat es aber auch gewundert, dass man nun einen Gesetzesvorschlag macht. Denn Bund und Land zahlen weiterhin nur sieben Prozent Beitrag. Da besteht die Gefahr einer Ungleichbehandlung."

Kommentare