Im Namen der Republik

Urteilsveröffentlichung der Mediengruppe „Österreich“ GmbH und der Sonntag-„Österreich“ Zeitungs GmbH

Das Handelsgericht Wien erkennt durch den Richter Dr. Alexander Sackl in der Rechtssache der erstklagenden Partei Mediengruppe „Österreich“ GmbH und zweitklagenden Partei Sonntag-„Österreich“ Zeitungs GmbH, beide Friedrichstraße 10, 1010 Wien, beide vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien wider die beklagte Partei Telekurier Online Medien GmbH & Co KG, Leopold-Ungar-Platz 1, 1190 Wien, vertreten durch Ruggenthaler, Rest & Borsky Rechtsanwälte OG, Biberstraße 22, 1010 Wien wegen Unterlassung (Streitwert € 62.000,00), Widerruf (Streitwert € 1.000,00) und € 6.500,00 s.A. nach mündlicher Streitverhandlung zu Recht:

  1. Die beklagte Partei ist ab sofort bei sonstiger Exekution schuldig, es zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, die Äußerung, die erst- und/oder zweitklagende Partei habe ein Interview mit dem Vater des IS-Terroristen Mohamed Mahmoud im periodischen Druckwerk „Österreich“ abgedruckt, das nie stattgefunden habe, und/oder sinngleiche Äußerungen zu behaupten und/oder verbreiten.
  2. Die beklagte Partei ist schuldig, das über die Klage ergehende Urteil (mit Ausnahme der Entscheidung über das Schadenersatzbegehren und der Kostenentscheidung) auf eigene Kosten auf der Startseite (Homepage) des periodischen elektronischen Mediums www.kurier.at – und zwar unter der 25 Punkt großen Überschrift „Im Namen der Republik“, im übrigen in 14 Punkt großer Schrift – für die Dauer von dreißig Tagen zu veröffentlichen.

Handelsgericht Wien, Abteilung 11

Wien, 4. Dezember 2015

Dr. Alexander Sackl, Richter

11 Cg 72/15y

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