Abgasskandal: Gutachten belastet Volkswagen

VW-Werk in Wolfsburg
Autobesitzer fordern vor Gericht die Rückabwicklung der Kaufverträge ihrer Pkw und wollen ihr Geld zurück.

Die Abgas-Trickserei bei Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns hält auch das Landesgericht Linz auf Trab. Anwalt Michael Poduschka hat für rund 40 Mandanten Klagen gegen VW-Händler eingebracht. Seine Klienten fordern die Rückabwicklung des jeweiligen Autokaufs und wollen ihr Geld zurück. Mit der Begründung: Sie seien beim Kauf des Fahrzeuges in die Irre geführt worden.

"Meine Mandanten gingen davon aus, dass sie Fahrzeuge gekauft haben, die zum Straßenverkehr zugelassen sind und deren Abgasausstoß nicht durch eine Betrugssoftware manipuliert wird", sagt Anwalt Poduschka zum KURIER. "Sie durften darauf vertrauen, dass die Zulassung ihrer Fahrzeuge nicht gegen geltendes Recht verstößt." Nachsatz: "Hätten sie davon gewusst, hätten sie sich andere Autos gekauft."

Der Anwalt aus Oberösterreich bekommt nun gewichtige Schützenhilfe. Das Gericht hat in einem der Prozesse den Kfz-Sachverständigen Wolfgang Haslinger aus Vorchdorf, Oberösterreich, zum Gutachter bestellt. Der Experte hat vor Gericht bereits seine Expertise präsentiert. Und er kommt zum Schluss, dass in der Motorsteuerung der betroffenen VW-Fahrzeuge der Baureihe EA189 "zwei unterschiedliche Software-Modi" , sprich zwei Software-Verfahrensweisen für die Abgasrückführung bzw. den Stickoxid-Ausstoß programmiert sind.

Laut Haslinger "ist eine Umschaltung von guter Abgasqualität in Richtung schlechter Abgasqualität" eingebaut. So wird unter bestimmten Bedingungen vom Modus für die Straße auf einen für Tests am Prüfstand umgeschaltet. Eine Abschalteinrichtung ist aber laut Gesetz nur dann zulässig, sagte Haslinger vor Gericht, "wenn sie den Motor vor Beschädigungen oder vor Unfällen schützt". Das sei aber bei den VW-Fahrzeugen nicht der Fall. Folglich kommt er zum Schluss, dass der Einsatz von diesen zwei Software-Verfahrensweisen "sicherlich nicht der EU-Verordnung 715/2007 für die Abgasnormen entspricht".

"Ich gehe davon aus, dass es vermutlich keine EU-Betriebserlaubnis bei der Typisierung dieser Fahrzeuge durch das deutsche Kraftfahrtbundesamt gegeben hätte", sagte Haslinger vor Gericht.

Und er ist nicht der einzige Experte, der die Sachlage ganz nüchtern sieht. "Wenn einer der Abschalt-Modi die Abgas-Grenzwerte nicht erfüllt, wäre das Fahrzeug nicht zugelassen worden", sagt auch Professor Bernhard Geringer, der Top-Fahrzeugexperte der Technischen Universität Wien, zum KURIER. "Das kann gar nicht anders sein. Das Fahrzeug muss in allen Betriebszuständen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen."

VW dementiert

"Den Behauptungen, dass gewisse Abschalt-Modi illegal sind, und dass die Gefahr bestand, dass keine Zulassung erteilt worden wären, wird widersprochen", kontert Richard Mieling, Sprecher der Porsche Holding. "Diese Behauptungen sind aus anhängigen Gerichtsverfahren bekannt. Soweit technische und rechtliche Fragen gerichtsanhängig sind, können wir derzeit keine Stellung nehmen."

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