Jahrelang waren Handy, Festnetz und Internet Inflationsdämpfer, die Preise gingen stets nach unten. Damit ist nun Schluss
Jahrelang ging es mit den Preisen nur nach unten, nun dreht sich die Preisspirale auf dem Telekommunikationsmarkt erstmals nach oben. Ab 1. April erhöht Marktführer A1 Telekom Austria die Preise für Festnetztelefonie, verteuert viele Zusatzservices und führt erstmals eine Indexklausel zur automatischen Anpassung der Preise an die Inflationsrate ein. Begründung der Telekom: „A1 investiert in den nächsten Jahren rund eine Milliarde Euro in den Netzausbau. Die Inflation ist seit 2000 um rund 21 Prozent gestiegen, während die Preise für Nachrichtenübermittlung um rund 24 Prozent gesunken sind. Dieses Missverhältnis wird mit der Preisanpassung zum Teil ausgeglichen.“
Kündigungsrecht
Konkret kostet unter anderem der Festnetzanschluss ab April 16,70 Euro statt bisher 15,98 Euro. Was aber viele Kunden empört, ist die in den Änderungen der Geschäftsbedingungen (AGB) versteckte, neue Indexklausel für „wiederkehrende Entgelte“. Darunter fallen die Grundgebühr und alle Kombitarife. Während die Erhöhung der Grundgebühr weiter bewilligungspflichtig ist, können die Preise für Kombipakte ab 2013 automatisch der Inflation angepasst werden, so diese höher als zwei Prozent ist. Stimmen die Kunden dieser AGB-Änderung zu, haben sie bei Index-Preiserhöhungen künftig aber kein außerordentliches Kündigungsrecht mehr.
Rechtswidrig?
Für Peter Kolba, Rechtsexperte beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), widerspricht die Indexklausel klar dem Telekommunikationsgesetz (TKG): „Das ist eine einseitige Preisänderung, die das TKG nicht vorsieht, das hält sicher nicht.“ Dem Kunden müsse bei Vertragsverschlechterungen auf alle Fälle ein Kündigungsrecht eingeräumt werden. „Bei uns laufen die Telefone heiß, ich wusste gar nicht, dass es noch so viele Festnetz-Kunden gibt“, berichtet Georg Rathwallner, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich von vergraulten Kunden. Vor allem die Art und Weise der Information regt auf: „Wichtige Vertragsbestandteile wie die Indexklausel werden erst im Kleingedruckten verraten, das ist einfach unfair“, meint Rathwallner. Kunden würden sich ärgern, dass einige Tarife in der Werbung mit dem Beisatz „ein Leben lang“ angepriesen wurden, und nun sei alles anders. Noch haben Kunden das Recht, ihren Vertrag bis 1. April kostenlos zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.
„Ich fürchte aber, dass die Indexklausel bei allen Telekom-Betreibern üblich wird“, sagt Rathwallner. Orange und T-Mobile haben bei neuen Handy-Verträgen die Inflationsanpassung bereits vorgenommen, nicht jedoch bei alten Tarifen. Kabelnetz-Betreiber UPC Austria will vorerst keine Indexklausel in seinen AGB einführen und wirbt mit Lockangeboten bereits eifrig um die frustrierten Telekom-Kunden. Erst im Jänner verteuerte UPC die analogen Kabel-TV-Anschlüsse, ob heuer noch weitere Preiserhöhungen anstehen, schloss UPC-Sprecher Siegfried Grobmann nicht ganz aus.
Den Preisschub beim Telefonieren bestätigt auch die aktuelle Preisstatistik der Telekom-Regulierungsbehörde RTR. Demnach sind die Preise im dritten Quartal 2011 um 2,5 Prozent gestiegen, beim Breitband-Internet gab es sogar ein Plus von 3,6 Prozent. Zum Vergleich: Der allgemeine Verbraucherpreisindex zog im vierten Quartal um 0,1 Prozent an. Handy, Festnetz und Internet haben wohl als Inflationsdämpfer ausgedient.
Mobiles Surfen: Kostenlimit von 60 Euro pro Monat ab Mai
Schock-Rechnungen soll es keine mehr geben.
Ab dem 1. Mai gehören „Schock-Rechnungen“ beim Surfen via Handy der Vergangenheit an. Ab dann gilt eine Verordnung der Telekom-Regulierungsbehörde (RTR), die ein Kostenlimit von 60 Euro (brutto) im Monat vorschreibt. Privatkunden dürfen dann nicht mit höheren Kosten belastet werden, wenn sie etwa ein bestimmtes Download-Limit überschreiten. „Mobile Datendienste betrafen im Vorjahr die Hälfte aller Streitschlichtungsfälle bei der RTR“, begründet Telekom-Regulator Georg Serentschy die Verordnung. Ob die Betreiber bei Erreichen der Schwelle sperren oder die Geschwindigkeit drosseln, bleibt ihnen überlassen. Ausgenommen sind alle „Flat-Tarife“, also Pauschalangebote, die schon jetzt eine Geschwindigkeitsdrosselung bei Erreichen eines Downloadlimits vorsehen. Die meisten Mobilfunk-Betreiber haben bereits solche „Flat Tarife“ im Angebot und verweisen auch auf die obligate Warn-SMS, womit sie Kunden bei Erreichen einer bestimmten Schwelle informieren. Im Zuge des neuen Telekom-Gesetzes gilt ab sofort – wie berichtet – auch das Recht auf eine kostenlose Papierrechnung. Weiters wurde die Einspruchsfrist bei strittigen Rechnungen auf drei Monate vereinheitlicht. Die Laufzeit von Erstverträgen darf künftig höchstens 24 Monate betragen.